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Vogelgrippe
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Erstmals Impfempfehlung für bestimmte Berufsgruppen

Vogelgrippeviren sind weltweit verbreitet. Auch Geflügelbestände sind regelmäßig betroffen – mit erhöhtem Risiko für Beschäftigte in der Seuchenbekämpfung. Nun wurde für gefährdete Personen erstmals eine Impfempfehlung gegen Influenza-A(H5) ausgesprochen.
AutorKontaktJohanna Hauser
Datum 20.10.2026  17:30 Uhr

Grundimmunisierung vor Kontakt durchführen

Laut einem Bericht im aktuellen »Epidemiologischen Bulletin« vom 15. Oktober 2026 geht das ECDC derzeit für bestimmte Berufsgruppen von einem geringen bis moderatem Infektionsrisiko aus. Dies betrifft insbesondere Laborpersonal, das gezielte Tätigkeiten mit A(H5)-Viren ausführt, sowie Beschäftigte in der Tierseuchen-/Ausbruchsbekämpfung.

Die STIKO empfiehlt diesen Personengruppen nun eine Grundimmunisierung mit einem in Deutschland zugelassenen und auf den aktuell zirkulierenden Stamm angepassten zoonotischen Influenza-A(H5)-Impfstoff. Betroffene Personen sollen bereits vor einer möglichen Exposition identifiziert, beraten und geimpft werden. Eine erst bei Einsatzbeginn begonnene Impfserie gewährleiste keinen rechtzeitigen Impfschutz, schreibt das RKI.

Die neue Impfempfehlung soll Infektionen sowie schwere Krankheitsverläufe durch A(H5) verhindern. Das RKI weist darauf hin, dass die Impfung keinesfalls den Einsatz von geeigneten infektionspräventiven Maßnahmen wie persönlicher Schutzausrüstung ersetzt, die bei entsprechenden Tätigkeiten einzuhalten sind.

Praktische Umsetzung eher unproblematisch

Derzeit sind von der EMA drei zoonotische Influenza A(H5)-Impfstoffe zugelassen (Aflunov, Celldemic, Zoonotic Influenza Vaccine Seqirus). Bei allen drei handelt es sich um inaktivierte Subunit-Impfstoffe, die die Oberflächenproteine Hämagglutinin (H) und Neuraminidase (N) als Antigene beinhalten. Die Grundimmunisierung besteht aus zwei Impfstoffdosen, die im Abstand von drei Wochen verabreicht werden.

Das RKI schätzt die Umsetzung insgesamt als relativ unproblematisch ein. Laborpersonal sei institutionell eingebettet und verfüge in der Regel über eine enge Anbindung an betriebsärztliche Strukturen. Personen in der Tierseuchen- und Ausbruchsbekämpfung würden im Einsatzfall behördlich koordiniert.

Allerdings sieht das RKI Einschränkungen bei Teilen des Keulungs- und Bergungspersonals. Dies seien häufig Personen mit saisonalen oder kurzfristigen Arbeitsverhältnissen. Sprachbarrieren sowie eine möglicherweise geringe Risikowahrnehmung könnten die Ansprache zusätzlich erschweren. Unter diesen Bedingungen sei eine vollständige Grundimmunisierung im Zwei-Dosen-Impfschema nicht immer gewährleistet. Auch zeigten Erfahrungen aus Finnland, dass das Impfangebot nur begrenzt angenommen würde.

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