Die Behandlung von Schmerzen bei Patienten unter einer Lithium-Therapie ist tricky. Nicht steroidale Antirheumatika sollten nicht ohne eine Kontrolle des Lithium-Spiegels eingesetzt werden. / © Imago Images/MiS
In der symptomatischen Schmerztherapie von entzündlichen Gelenkschmerzen sind nicht steroidale Antirheumatika (NSAR) die erste Wahl. Sie können auch überbrückend bis zum Eintritt der Wirkung einer spezifischen Therapie mit einem Disease-modifying antirheumatic Drug (DMARD) eingesetzt werden. Ziel ist es, durch eine Schmerz- und Entzündungshemmung die Mobilität zu verbessern.
Die Wirkung von NSAR bei entzündlichen Gelenkschmerzen ist gut belegt, wobei Hemmer der Cyclooxygenase-2 (COX-2) vergleichbar stark wirksam sind. Andere Nicht-Opioid-Analgetika wie Paracetamol sind NSAR hier in ihrer Wirksamkeit unterlegen. Die Wirksamkeit von Metamizol bei entzündlichen Gelenkerkrankungen wurde nicht systematisch untersucht. Opioid-Analgetika sollen in der symptomatischen Schmerztherapie von rheumatischen Schmerzen nur in Ausnahmefällen angewendet werden, wenn andere Therapieoptionen ausgeschöpft sind oder aufgrund von Kontraindikationen nicht angewendet werden können.
Bei Lithium handelt es sich um ein antipsychotisch und stimmungsstabilisierend wirksames Arzneimittel. Der Einsatz erfolgt in der Akutbehandlung manischer Syndrome und akuter Depressionen sowie in der Rezidivprophylaxe bipolarer affektiver Störungen und bei Episoden einer Major Depression, auch zur Augmentation bei therapieresistenten Depressionen. In der Langzeittherapie der affektiven Störungen zeigt Lithium einen suizidpräventiven Effekt und ist daher bei Patienten mit Suizidalität eine wichtige Therapieoption. Eine weitere Indikation ist der anfallsweise auftretende oder chronische Cluster-Kopfschmerz.
Die Dosierung erfolgt einschleichend bis zum Erreichen der angestrebten Plasmakonzentration. Diese unterscheidet sich je nach Indikation und Therapieziel, aber auch abhängig von patientenindividuellen Faktoren wie dem Alter oder der Nierenfunktion. In der Akutphase manischer Episoden wird ein Spiegel von 0,8 bis 1,2 mmol/l angestrebt, während in der Rezidivprophylaxe Spiegel im Bereich von 0,5 bis 0,8 mmol/l als ausreichend betrachtet werden.
Bei Lithium handelt es sich um ein Arzneimittel mit geringer therapeutischer Breite, daher ist ein therapeutisches Monitoring, besonders zu Therapiebeginn, unbedingt erforderlich. Lithium wird zu mehr als 95 Prozent unverändert renal eliminiert. Aus diesem Grund korreliert die Lithium-Clearance direkt mit der Nierenfunktion. Die Nierenretentionsparameter müssen daher während der Behandlung mit Lithium regelmäßig kontrolliert werden.