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Ablauf, Abrechnung, Vergütung
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Erste Details zu pharmazeutischen Dienstleistungen vereinbart

Noch steht nicht fest, welche pharmazeutischen Dienstleistungen die Apotheken künftig anbieten – denn darüber streiten sich nach wie vor der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband. Allerdings konnten sich die Verhandlungspartner darüber einigen, wie die Erbringung der Dienstleistungen in Apotheken erfolgen soll. Der DAV hat diese Einigung nun durchgewinkt. Ein Überblick.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 17.11.2021  16:00 Uhr
Der Nacht- und Notdienstfonds muss offiziell beliehen werden

Der Nacht- und Notdienstfonds muss offiziell beliehen werden

Dass sich die Verhandlungspartner nun auf einen organisatorischen Rahmen für die Dienstleistungen verständigt haben, ist auch mit Blick auf den Kalender wichtig. Denn insbesondere die Rechenzentren und der Nacht- und Notdiensfonds benötigen noch einige Wochen Vorbereitungszeit, um das vereinbarte Verfahren fertigzustellen. Hinzu kommt, dass der NNF noch offiziell vom Bundesgesundheitsministerium beliehen werden muss, um überhaupt tätig werden zu können. Parallel zu dem nun vereinbarten GKV-Verfahren steht der DAV derzeit in Gesprächen mit dem PKV-Verband, um auch für Privatversicherte ein Verfahren für die pharmazeutischen Dienstleistungen zu vereinbaren. Nach dem heutigen Beschluss der DAV-Mitgliederversammlung müssen nun auch noch die Gremien des GKV-SV zustimmen. Nach Informationen der PZ könnte dieser Schritt aber schon in den nächsten Tagen folgen.

Dittrich freut sich über MV-Beschluss

DAV-Chef Thomas Dittrich zeigte sich mit Blick auf den einstimmigen Beschluss der DAV-MV sehr zufrieden: »Ich freue mich, dass wir heute einen wichtigen Schritt zur Einführung von neuen Pharmazeutischen Dienstleistungen auf Basis des Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetzes geschafft haben. Die Mitgliederversammlung hat mit einstimmigem Votum das mit dem GKV-Spitzenverband ausgehandelte Abrechnungsverfahren für die Dienstleistungen beschlossen.«

Dittrich wies auch darauf hin, dass es wichtig sei, dass das Abrechnungsverfahren nun vor dem Inhalt der Dienstleistungen schon stehe. »Leider müssen die Leistungsbeschreibungen der Pharmazeutischen Dienstleistungen und die Höhe der Vergütung in einem Schiedsverfahren festgelegt werden, aber die Regelung eines Abrechnungsverfahrens erlaubt uns nach dem Schiedsverfahren eine deutlich schnellere Einführung der neuen Leistungen. Wenn der GKV-Spitzenverband der Einigung formal zugestimmt hat, kann auch der Nacht- und Notdienstfonds des DAV vom Bundesgesundheitsministerium für die Abrechnung der Pharmazeutischen Dienstleistungen beliehen werden. Ich bin zuversichtlich, dass wir über das Schiedsverfahren auch die offenen inhaltlichen Fragen bald geklärt haben und wir mit den Pharmazeutischen Dienstleistungen die Versorgung der Versicherten ab dem kommenden Jahr noch weiter verbessern können.«

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