Ersatzkassen: 81 Prozent im Mehrpartnermodell |
Neben Versorgungssicherheit legen die Ersatzkassen bei der Vergabe ihrer Rabattverträge Wert darauf, dass die Arzneimittelhersteller gleichzeitig auch Arbeitsschutz- und Umweltstandards zusichern. / Foto: imago/Christoph Franke
Wie die Barmer heute mitteilte, hat sie den Herstellern nun einen Zuschlag für insgesamt 64 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 69 Fachlosen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 1,5 Milliarden Euro (gemessen am Apothekenverkaufspreis) erteilt. Die ausgeschriebenen Wirkstoffe kommen demnach zur Behandlung von Herz-Kreislauf-, Magen-Darm- und psychischen Erkrankungen sowie von Schmerzen und Diabetes zum Einsatz.
Die neuen Generika-Rabattverträge treten sukzessive ab dem 1. Juli 2021 in Kraft. Das gewährleiste eine lange Vorlaufzeit für Hersteller, Großhändler und Apotheken, heißt es. Alle Verträge enden gemeinsam am 30. Juni 2023.
Insgesamt 81 Prozent der Zuschläge haben die Barmer, die Techniker Krankenkasse (TK), die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Handelskrankenkasse (hkk) und die Hanseatische Krankenkasse (HEK) nun im sogenannten Mehrpartnermodell vergeben. Dabei kommen bis zu drei Bieter zum Zuge. Das habe den »klaren Vorteil, dass im Falle eines Lieferengpasses eines Herstellers sofort gleichwertige Arzneimittel anderer Hersteller zur Verfügung stehen«, so Barmer-Vorstandsmitglied Mani Rafii. Nur wenige Wirkstoffe- und Wirkstoffkombinationen seien im Ein-Partner-Modell ausgeschrieben worden. In diesen Fällen habe es nur wenige Anbieter und damit wenig Wettbewerb gegeben.
Alle Ausschreibungsgewinner haben die Ersatzkassen nach eigenen Angaben nicht nur zu einer dauerhaften Lieferfähigkeit verpflichtet, sondern auch zur Einhaltung geltender Arbeitsschutz- und Umweltstandards.