Auch diese Apotheke in Düsseldorf musste aufgeben. / © Imago/Robert Poorten
Wie die Apothekerkammer Nordrhein mitteilt, ist die Zahl der öffentlichen Apotheken im Kammerbezirk im ersten Halbjahr 2026 weiter gesunken. Zum Stichtag 1. Juli 2026 versorgten noch 1886 Apotheken die Menschen zwischen Rhein und Ruhr und damit zehn weniger als zu Jahresbeginn. Insgesamt standen vier Neueröffnungen 14 Schließungen gegenüber.
Die Auswirkungen der Apothekenschließungen sind nach Aussage der Kammer regional unterschiedlich spürbar. Während sich in ländlichen Regionen die Wege zur nächsten Apotheke weiter verlängern, entstünden in den Städten oft übersehene Belastungen. Gerade in dicht besiedelten Regionen zeige sich dieser Effekt zunehmend: weniger Standorte bei gleichbleibendem Versorgungsbedarf.
»Gerade in größeren Städten bleiben die Wege zur nächstgelegenen Apotheke trotz Schließungen kurz. Aber die verbliebenen Betriebe müssen die Patientinnen und Patienten der geschlossenen Apotheken mitversorgen«, erklärt Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. »Das führt zwangsläufig zu längeren Wartezeiten für Patientinnen und Patienten und einer deutlich höheren Arbeitsbelastung für die Teams in den Apotheken. Den Trend, dass Quartal für Quartal mehr Apotheken schließen als neue eröffnen, beobachten wir seit mehr als 25 Jahren«, so Hoffmann.
Mit dem Inkrafttreten des Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) werden dieses Jahr nach Einschätzung der AKNR wichtige Verbesserungen auf den Weg gebracht. Apotheken könnten ihre Rolle in der Versorgung weiter ausbauen. Neue pharmazeutische Dienstleistungen oder erweiterte Impfkompetenzen stärken die wohnortnahe Versorgung.
»Die Reform geht grundsätzlich in die richtige Richtung. Die zusätzlichen Kompetenzen zeigen, wie wichtig Apotheken für eine moderne, niederschwellige Gesundheitsversorgung sind«, sagt Hoffmann. »Viele Apothekenteams können diese neuen Möglichkeiten schon bald aktiv nutzen und ihre Versorgungsangebote weiterentwickeln.«
Aus wirtschaftlicher Sicht ist das Gesetz für die Kammer ein positives Signal: Erstmals seit mehr als 13 Jahren gibt es eine Erhöhung des Apothekenhonorars. In einem ersten Schritt wird die Vergütung bereits zum 1. Juli 2026 von 8,35 Euro auf 9,00 Euro pro abgegebener verschreibungspflichtiger Packung erhöht. Anfang 2027 soll eine Anhebung auf 9,50 Euro folgen.
Gleichzeitig werde ein Teil der positiven Effekte durch neue gesetzliche Belastungen relativiert. Das GKV-Spargesetz sieht vor, dass Apotheken künftig einen größeren Teil ihres Honorars an die gesetzlichen Krankenkassen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen abführen müssen. »Dass das Honorar endlich angehoben wurde, ist ein wichtiger Schritt nach vorne«, sagt Hoffmann. »Wenn jetzt aber auf der anderen Seite die Honorarerhöhung wieder abgezweigt wird, droht der Effekt zu verpuffen«, warnt er jedoch. »Für viele Betriebe bleibt die wirtschaftliche Perspektive damit unsicher.«
Die Anforderungen an das Gesundheitssystem wachsen weiter. Insbesondere vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung gewinnt die Primärversorgung zunehmend an Bedeutung. Apotheken können hier nach Einschätzung der AKNR einen wichtigen Beitrag leisten, um das System zu entlasten. »Apotheken sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung – in der Stadt wie auf dem Land«, betont Hoffmann. »Damit das auch in der Zukunft so bleibt, brauchen die Betriebe verlässliche Rahmenbedingungen und echte wirtschaftliche Planungssicherheit.«
Was die Ärzteschaft von den neuen Kompetenzen für Apotheken hält, diskutierte PZ-Chefredakteur Alexander Müller mit KBV-Chef Andreas Gassen in der aktuellen Folge von »Alex’ Doppelte Dosis«.