Ergebnisse zur Evaluation liegen vor |
Bei der Wirkstoffverordnung (WiVo) verordnete der Arzt auf dem Rezept den Wirkstoff in einer strukturierten Weise anstelle eines spezifischen Präparats. Dafür wurde von der ABDA ein neuartiges Konzept entwickelt, auf dessen Basis ABDATA einen entsprechenden Datensatz erstellte, der 189 Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen umfasste, die zum damaligen Zeitpunkt zusammen etwa die Hälfte der zulasten der AOK PLUS abgegebenen Packungen abdeckte. Die Arzneimittel waren standardisierten Wirkstoffgruppen zugeordnet, die eine eindeutige Codierung erhielten, die sogenannte Wirkstoffgruppe-14-Nummer (WG14-Nummer, bestehend aus einer achtstelligen Nummer, mit Rauten zu Beginn und am Ende, zum Beispiel #12345678#). Die Wirkstoffgruppe wurde jeweils gebildet aus Wirkstoffbezeichnung, Stärke, Darreichungsform, Menge und Normgröße. Das Konzept wurde in die Software in den Arztpraxen und Apotheken eingepflegt und 14-tägig durch ABDATA aktualisiert. Der Arzt musste lediglich der Umsetzung in seinem PVS zustimmen und konnte dann bei der Verordnung weiterhin einen Fertigarzneimittelnamen auswählen.
Das PVS leitete, verknüpft über die PZN des Arzneimittels, die entsprechende WiVo ab, sodass das Rezept automatisch mit der standardisierten Wirkstoffverordnung, bestehend aus WG14-Nummer, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform, Menge und Normgröße bedruckt wurde. In der Apotheke konnte dann aus dem zur WG14-Nummer dazugehörigen PZN-Pool ein geeignetes Präparat ausgewählt werden. Von den Austauschregeln des Rahmenvertrages über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V konnte im Rahmen der Aut-idem-Regelung abgewichen werden. Statt eines der vier (ehemals drei) preisgünstigsten Fertigarzneimittel konnte jedes Arzneimittel bis zum Festbetrag ausgewählt werden, um das Ziel zu erreichen, häufige Präparatewechsel zu vermeiden (1). Die Apotheken erhielten für die Umsetzung der WiVo eine Aufwandsentschädigung.
Evaluationsergebnisse zur WiVo
In der Evaluation zeigte sich, dass Ärzte, die WiVo technisch ausstellen konnten, im Jahr 2019 etwa 40 Prozent der denkbareren WiVo-Verordnungen tatsächlich auch als solche ausgestellt haben, wobei Ärzte, die das Modul bereits länger nutzten, eher WiVo ausstellten. Eine hohe WiVo-Quote reduzierte dabei die Wahrscheinlichkeit für Präparatewechsel, gleichzeitig stieg bei einer höheren WiVo-Quote die Rabattvertragsquote an.
Es gab einen Wirkstoff (Ivabradin), der als WiVo umgesetzt wurde und dessen Patent während der ARMIN-Laufzeit auslief. Wurde Ivabradin als WiVo verordnet, war die Wahrscheinlichkeit, dass ein Generikum anstelle des Originals abgegeben wurde, höher als bei einer Nicht-WiVo-Verordnung.