Die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstungen sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte. / Foto: Fotolia/finecki
Mit der Maßnahme soll der Kampf gegen das Coronavirus unterstützt und die Belieferung von Ärzten, Pflegepersonal und Patienten mit der dringend benötigten medizinischen Ausrüstung finanziell erleichtert werden.
Die Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich hatten bereits im April eine vorübergehende Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer von importierten Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittländern bei der EU-Kommission beantragt. Rückwirkend ab dem 30. Januar 2020 war der erste Beschluss im April zunächst für sechs Monate getroffen worden. Die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung umfasst Masken und Schutzausrüstungen sowie Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Geräte. Nun haben alle Mitgliedstaaten und das Vereinigte Königreich eine Verlängerung der Maßnahmen um weitere drei Monate bis zum 31. Oktober 2020 beschlossen. Eine erneute Verlängerung ist demnach ebenfalls möglich.