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FFP2-Voucher

Ebay untersagt Handel mit Masken-Coupons

Unlängst waren Berechtigungsscheine zur Abholung von kostenlosen FFP2-Masken in Apotheken auch auf Ebay aufgetaucht. Das Unternehmen hat dem illegalen Handel nun einen Riegel vorgeschoben und den Verkauf untersagt.
Ev Tebroke
09.02.2021  12:00 Uhr

Auf Ebay herrscht ein buntes Treiben: Es gibt eigentlich nichts, was es nicht gibt. Da wundert es kaum, dass zuletzt auch die staatlichen Gutscheine zum kostenlosen Bezug von FFP2-Masken in Apotheken auf dem Online-Marktplatz feilgeboten wurden. Vermutlich hatten sich einige findige Verkäufer auch das Chaos zunutze gemacht, das zeitweise bei der Zustellung der Berechtigungsscheine durch die Kassen zu beobachten war. So hatten etwa auch Kinder solche Coupons erhalten, obwohl sie nicht zur Zielgruppe der Bedürftigen zählen. Dem illegalen Handel mit den Berechtigungsscheinen hat Ebay nach eigenen Angaben nun ein Ende gesetzt.

»Wir haben den Verkauf der Berechtigungsscheine verboten, da diese lediglich berechtigten Personen vorbehalten sind«, erklärt Ebay auf Anfrage der PZ. Anfang Februar 2021 hatte das Unternehmen nach eigenen Angaben erstmals von entsprechenden Angeboten Kenntnis erhalten. »Wir löschen seitdem derartige Angebote und klären die Verkäuferinnen und Verkäufer darüber auf, dass ihre Angebote auf dem Ebay Marktplatz unzulässig sind.« Das Unternehmen spricht hinsichtlich der Angebote von einer »Randerscheinung«. Es gebe daher dazu keine Statistiken. Genaue Angaben zur Anzahl der Verkäufer und der Höhe der Angebote konnte Ebay folglich nicht geben. 

Rund 34 Millionen Risikopatienten haben seit Jahresbeginn kostenlosen Anspruch auf insgesamt zwölf FFP2-Masken. Menschen ab 60 Jahren und Personen mit Vorerkrankungen können die Atemschutzmasken gegen Vorlage eines staatlichen Berechtigungsscheins und einer Eigenbeteiligung von 2 Euro in einer Apotheke abholen. Die Voucher gelten jeweils für den Erhalt von sechs Masken: einmal im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar und das zweite Mal vom 16. Februar bis 15. April.

Um Risikopatienten besser gegen eine Coronavirus-Infektion zu schützen, hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erstmals im Dezember per Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung eine kostenlose Abgabe von Masken in Apotheken geregelt. Jeder Berechtigte konnte sich vor Ort in einer Offizin seiner Wahl kostenlos drei Masken abholen. Die Apotheken hatten für diese kurzfristige logistische Herausforderung zunächst eine pauschale Vergütung erhalten. Seit Januar bekommen sie für jede abgegebene Maske 6 Euro. Vergangene Woche hatte Spahn das Honorar jedoch per Verordnung  gekürzt. Damit erhalten Apotheken ab der dritten Ausgabephase, also ab dem 16. Februar, nur noch eine Vergütung von 3,90 Euro pro Maske.

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