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Noch keine Schnittstellen

E-Rezept-Start ohne Privatpatienten

Quittierung in der Apotheke und Abrechnung ungeklärt

Allerdings sind insbesondere die Prozesse in der Apotheke ungeklärt. Denn derzeit gibt es noch kein Verfahren für PKV-Patienten und Apotheken, das eine digitale Quittierung und Abrechnung der Arzneimittelabgabe ermöglicht. Laut Gematik ist der derzeitige Stand, dass die Abrechnungsinformationen entweder als Rechnung ausgedruckt oder bei Einwilligung des Versicherten im Fachdienst E-Rezept gespeichert werden können. Die Gematik stellte allerdings auch klar, dass Selbstzahler in der GKV von dieser Regelungslücke nicht betroffen sind: Diese Patientengruppe soll schon ab dem 1. Juli miteingebunden werden.

Auch der PKV-Verband bestätigte gegenüber der PZ, dass man »prinzipiell den gleichen Rahmen« für die digitale Arzneimittel-Verordnung nutzen werde. Allerdings müssten noch Schnittstellen zur Abrechnung etabliert werden. Für den Verband der Privatversicherer ist klar, dass wie im GKV-Bereich ein »digitaler Weg ohne Medienbrüche« für die Patienten angestrebt werde. Heißt konkret: PKV-Patienten sollen nach der Abgabe in der Apotheke keine Papierrezepte mehr an ihre Versicherungen schicken, sondern ebenfalls digital abrechnen. Ein Sprecher des PKV-Verbands dazu: »Wie auch im GKV-Bereich kann der Privatversicherte seine Rezeptdaten auf das Frontend des Versicherten (beispielsweise Handy) ziehen. Das betrifft hier die Verordnungs-, die Quittungs- und die Abgabedaten.« Laut Plan sollen die Smartphones der PKV-Versicherten dann eine Schnittstelle erhalten, über die sie ihre Daten dann an das Abrechnungsmanagement der PKV-Unternehmen schicken. Und weiter: »Das Rückfallszenario mit Papierausdruck und Barcode bleibt für die entsprechende Klientel natürlich erhalten.«

Einbindung der PKV-Versicherten ist zum 1. Januar 2022 geplant

Weil dies aber noch reine Theorie ist und die Abstimmung des Abgabedatensatzes laut PKV-Verband noch nicht mit den anderen Systembeteiligten abgestimmt ist, sei eine Teilnahme an der Erprobung des E-Rezepts nicht vorgesehen. »Der Plan« gebe aber vor, dass PKV-Patienten das E-Rezept zum bundesweiten Start am 1. Januar 2022 nutzen können.

Die Apotheker spielen bei der Anbindung der PKV-Patienten ins E-Rezept-System keine unwichtige Rolle. Denn in den vergangenen Jahren hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) bereits einige Verträge mit einzelnen PKV-Unternehmen abgeschlossen, die eine digitale Direktabrechnung zwischen Apotheken und Versicherungsunternehmen vorsehen. Denkbar ist also, dass ähnliche Abrechnungsstrukturen bundesweit auch für die Nutzung des E-Rezepts – und dann für alle PKV-Versicherten – etabliert werden. Der PKV-Verband bestätigte gegenüber der PZ, dass es zu diesen Themen bereits laufende Verhandlungen mit dem DAV gebe.

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