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Noch keine Schnittstellen

E-Rezept-Start ohne Privatpatienten

Wenn das E-Rezept am 1. Juli 2021 in die erste Phase startet, werden nur GKV-Versicherte teilnehmen können. Recherchen der PZ zeigen, dass es noch zu viele ungelöste Fragen zur Einbindung von Privatrezepten gibt – insbesondere bei der Quittierung in der Apotheke und bei der Abrechnung. Weil erst wichtige Schnittstellen definiert werden müssen, ist auch der bundesweite Start des E-Rezepts am 1. Januar 2022 für PKV-Patienten noch nicht sicher.
Benjamin Rohrer
Jennifer Evans
27.05.2021  14:00 Uhr

Die vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) kontrollierte Gematik will das E-Rezept in drei Stufen einführen: Ab dem 1. Juli 2021 soll die benötigte technische Infrastruktur, also insbesondere der Server (Fachdienst) und die staatliche E-Rezept-App, in einem Modellprojekt getestet werden. Im Laufe des vierten Quartals soll dann der bundesweite Roll-out erfolgen. Denn: Laut Gesetz ist das E-Rezept ab dem 1. Januar 2022 Pflicht. Für Arzneimittel-Verordnungen sollen Ärzte dann ausschließlich das neue, digitale Verordnungssystem verwenden.

Nun wird allerdings klar, dass zumindest in den ersten wichtigen Monaten des E-Rezepts, also in der Testphase, eine beachtlich große Patientengruppe gar nicht teilnehmen kann: die Privatpatienten. Denn nach Informationen der PZ gibt es für die Einbindung von Privatrezepten in das Verordnungssystem weder eine gesetzliche Grundlage noch eine erarbeitete technische Infrastruktur. Insbesondere die Prozesse in der Apotheke sind noch weitestgehend ungeklärt: Die größte Frage ist, wie die Apotheker gegenüber den Privatpatienten die Arzneimittelabgabe quittieren können, ohne dass ihnen ein (blaues) Rezept vorliegt, das der PKV-Patient letztlich zur Abrechnung bei seiner Versicherung benötigt.

Gesetzliche Fristen gelten nur für die Einbindung GKV-Versicherter

Allein die Planungen zum E-Rezept-Start zeigen, dass die Einbindung der Privatpatienten (etwa 10 Prozent des Marktes) sowohl von der Gematik als auch vom Gesetzgeber vernachlässigt wurde. Denn: Alle in den vergangenen Jahren beschlossenen gesetzlichen Vorgaben zur E-Rezept-Einführung (insbesondere im Patientendaten-Schutzgesetz und im Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungsgesetz) sind auf den GKV-Bereich bezogen. Das bestätigte der PKV-Verband gegenüber der PZ. Auch eine Sprecherin der Gematik bestätigte: »Fristen für den Start der Pflichtanwendung E-Rezept analog der GKV gibt es für die Unternehmen der PKV nicht.« Die Gematik wies lediglich darauf hin, dass auch PKV-Patienten einen gesetzlich etablierten Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte (EGK) haben und das E-Rezept zur Pflichtanwendung der EGK werde.

Aber selbst wenn Privatpatienten mit einer EGK rein theoretisch die Möglichkeit bekommen sollten, vom neuen E-Rezept-System zu profitieren, gibt es noch viel zu viele technische Baustellen, um sie schon in den kommenden Monaten einzubinden. Denn: Während die Spezifikationen der Gematik für das E-Rezept im GKV-Bereich schon seit dem Sommer 2020 fertiggestellt sind, wird an den technischen Vorgaben für ein digitales blaues Rezept noch gearbeitet. Dies bestätigte eine Sprecherin der Gematik. Laut Gematik ist bislang nur geplant, dass der Weg des E-Rezepts aus der Arztpraxis in die Apotheke »identisch« zum GKV-E-Rezept verlaufe – der Arzt erzeugt also einen Code, legt diesen auf dem Server ab und der Patient legt diesen als Ausdruck oder via Smartphone-App in der Apotheke vor.

Quittierung in der Apotheke und Abrechnung ungeklärt

Allerdings sind insbesondere die Prozesse in der Apotheke ungeklärt. Denn derzeit gibt es noch kein Verfahren für PKV-Patienten und Apotheken, das eine digitale Quittierung und Abrechnung der Arzneimittelabgabe ermöglicht. Laut Gematik ist der derzeitige Stand, dass die Abrechnungsinformationen entweder als Rechnung ausgedruckt oder bei Einwilligung des Versicherten im Fachdienst E-Rezept gespeichert werden können. Die Gematik stellte allerdings auch klar, dass Selbstzahler in der GKV von dieser Regelungslücke nicht betroffen sind: Diese Patientengruppe soll schon ab dem 1. Juli miteingebunden werden.

Auch der PKV-Verband bestätigte gegenüber der PZ, dass man »prinzipiell den gleichen Rahmen« für die digitale Arzneimittel-Verordnung nutzen werde. Allerdings müssten noch Schnittstellen zur Abrechnung etabliert werden. Für den Verband der Privatversicherer ist klar, dass wie im GKV-Bereich ein »digitaler Weg ohne Medienbrüche« für die Patienten angestrebt werde. Heißt konkret: PKV-Patienten sollen nach der Abgabe in der Apotheke keine Papierrezepte mehr an ihre Versicherungen schicken, sondern ebenfalls digital abrechnen. Ein Sprecher des PKV-Verbands dazu: »Wie auch im GKV-Bereich kann der Privatversicherte seine Rezeptdaten auf das Frontend des Versicherten (beispielsweise Handy) ziehen. Das betrifft hier die Verordnungs-, die Quittungs- und die Abgabedaten.« Laut Plan sollen die Smartphones der PKV-Versicherten dann eine Schnittstelle erhalten, über die sie ihre Daten dann an das Abrechnungsmanagement der PKV-Unternehmen schicken. Und weiter: »Das Rückfallszenario mit Papierausdruck und Barcode bleibt für die entsprechende Klientel natürlich erhalten.«

Einbindung der PKV-Versicherten ist zum 1. Januar 2022 geplant

Weil dies aber noch reine Theorie ist und die Abstimmung des Abgabedatensatzes laut PKV-Verband noch nicht mit den anderen Systembeteiligten abgestimmt ist, sei eine Teilnahme an der Erprobung des E-Rezepts nicht vorgesehen. »Der Plan« gebe aber vor, dass PKV-Patienten das E-Rezept zum bundesweiten Start am 1. Januar 2022 nutzen können.

Die Apotheker spielen bei der Anbindung der PKV-Patienten ins E-Rezept-System keine unwichtige Rolle. Denn in den vergangenen Jahren hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) bereits einige Verträge mit einzelnen PKV-Unternehmen abgeschlossen, die eine digitale Direktabrechnung zwischen Apotheken und Versicherungsunternehmen vorsehen. Denkbar ist also, dass ähnliche Abrechnungsstrukturen bundesweit auch für die Nutzung des E-Rezepts – und dann für alle PKV-Versicherten – etabliert werden. Der PKV-Verband bestätigte gegenüber der PZ, dass es zu diesen Themen bereits laufende Verhandlungen mit dem DAV gebe.

Schon existierende Projekte und Initiativen

Unabhängig von den hier noch extisierenden Problemen bei der bundesweiten Einbindung PKV-Versicherter in das neue E-Rezept-System haben sich in den vergangenen Jahren einige Projekte gebildet, in denen Privatrezepte bereits digital verordnet werden. Weil es anfangs keine Möglichkeit gab, GKV-Rezepte digital zu verordnen haben Online-Arztpraxen wie die Teleclinic oder Zava beispielswese Wege gefunden, ihren Patienten via Internet digital verordnete, blaue Rezepte zur Verfügung zu stellen.

Eine eigens umgesetzte, digitale Übermittlung von Rezepten & Co bietet außerdem die Debeka schon heute ihren Kunden an. Mit der Leistungs-App »Meine Gesundheit« können Versicherte ihre Rezepte, Arztrechnungen oder Überweisungen abfotografieren und direkt digital bei der Versicherung zur Abrechnung einreichen. Voraussetzung für die elektronische Übertragung ist laut dem Krankenversicherungsunternehmen allerdings eine einmalige Registrierung. Die Auszahlung erfolgt – wie nach Einreichen eines Papierrezepts auch – direkt auf das Konto des Versicherten. Auch eine digitale Gesundheitsakte sowie ein Medikamentenmanagement sind Teil der App, die es für i-phones, i-pads sowie Android-Smartphones gibt.

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