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Patientendaten-Schutzgesetz

»E-Rezept darf keine Handelsware werden«

In einem Video appelliert ABDA-Vize Mathias Arnold an die Bundestagsabgeordneten, den Transport des E-Rezepts vom Arzt in die Apotheke technisch abzusichern, damit das Makeln durch Dritte tatsächlich verhindert wird.
Ev Tebroke
20.05.2020  13:12 Uhr

Pläne der Gematik

Hintergrund der Sorge für eine drohende Umgehung des Makel- und Zuweisungsverbots sind unter anderem die nun veröffentlichten Pläne der Gematik, die die Spezifikationen für den E-Rezept-Transport definieren. Demzufolge ist nun nicht mehr, wie ursprünglich von den Apothekern befürwortet, ein end-to-end-Transport der elektronischen Verordnung von der Praxis in die Apotheke vorgesehen. Sondern die E-Rezept-Daten sollen bei der Verordnung durch den Arzt automatisch auf dem Server der Gematik hinterlegt werden und von dort dann über diverse Schnittstellen für die jeweiligen App-Anbieter, die der Patient frei wählt, abrufbar sein. Ursprünglich hatte der Deutsche Apothekerverband (DAV) eine eigene Web-App entwickelt, die derzeit auch im Rahmen des zentralen E-Rezept-Modellprojekts Berlin (ZDG) mit Fördermitteln des Bundes erprobt wird. Diese Anwendung war auf eine end-to-end-Verschlüsselung des E-Rezepts ausgelegt. Mit dem PDSG war der Transport des E-Rezepts aber der Gematik übertragen worden, die nun offenbar andere Pläne verfolgt. Zu dem Gesetz, das als besonders eilbedürftig gilt, ist am 27. Mai eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags angesetzt. Voraussichtlich am 2. oder 3. Juli soll es im Parlament verabschiedet werden.

Die ABDA appelliert in ihrem Video nun an die Politiker, eine Beeinflussung und Steuerung des Patienten zu verhindern. «Die technische Absicherung des Makelverbots ist immens wichtig«, so Arnold. Und mit einer einheitlichen Anwendung, die den E-Rezept-Transport einheitlich von der Arztpraxis bis in die Apotheke gewährleiste, auch relativ einfach anwendbar. Arnold skizziert die Situation mit einem Beispiel aus dem Straßenverkehr: Es sei gut, wenn ordnungspolitisch ein Durchfahrtsverbot angeordnet wird. »Durchgesetzt werden, kann es aber nur durch fest eingebaute Poller.«

 

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