Dringendstes Problem der Apotheker |
ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz ging in seiner Rede auf die Herausforderungen ein, die sich den Apothekern zurzeit stellen.
Einige Überlegungen und einen Zeitrahmen habe Spahn genannt, aber noch kein Ziel formuliert. Bei dem Blumenstrauß an Themen, den Spahn der Apothekerschaft gezeigt habe, dürfe das wichtigste Anliegen der Apotheker, die Gleichpreisigkeit, aber nicht auf der Strecke bleiben. Dennoch gebe es links und rechts dieses zentralen Themas weitere wichtige Arbeitsfelder: den Erhalt der Kernelemente des freien Heilberufs, eine angemessene Honorierung, den Wert von patientenorientierten Dienstleistungen und auch die Digitalisierung.
Hier nannte Schmitz vor allem das Projekt Securpharm, das termingerecht in der Spur sei. Die Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) hat im zweiten Quartal dieses Jahres ein Portal geschaffen, über das sich im sogenannten N-Ident-Verfahren Apotheken für das System registrieren lassen können. Anfang Oktober waren bereits 14.100 Apotheken registriert, berichtete Schmitz. »Das sind aber noch nicht alle.« Wer noch nicht registriert sei, solle dies schnell nachholen, damit zum Stichtag 9. Februar 2019 keine Apotheke ohne Anbindung an das System ist. Trotz aller Zweifel, die Kritiker dieses Projekts mitunter vorbringen, seien gerade jetzt wegen der aktuellen Arzneimittelskandale alle Maßnahmen wichtig, die das Vertrauen in die Arzneimittelqualität erhöhen.
Laut Schmitz geht es nicht nur darum, drängende Probleme wie die fehlende Gleichpreisigkeit zu lösen, sondern auch in die Zukunft zu investieren und langfristig zu planen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt ARMIN in Sachsen und Thüringen: »Hier haben wir ein ganz heißes Eisen im Feuer, wenn es darum geht, honorierte Dienstleistungen gesetzlich zu verankern«, so Schmitz. Das Projekt, dessen Laufzeit bis 2022 verlängert wurde, werde mit großem Engagement aller Beteiligten betrieben, berichtete Schmitz. Aktuell würden mehr als 4000 Patienten von rund 300 Ärzten und 300 Apothekern betreut. Man werde sich mit der Weiterentwicklung dieses Konzepts befassen, etwa mit der Frage, wie Fachärzte und medizinische Versorgungszentren beim Medikationsmanagement eingebunden werden können, sagte Schmitz.
Anlass zu Unmut bietet die Beziehung der Apotheker zu den Krankenkassen. Diese könne man auf den ersten Blick durchaus als miserabel bewerten, sagte Schmitz. In regelmäßigen Abständen gebe es Attacken des GKV-Spitzenverbands in Form von Positionspapieren, in denen »das Ausmaß der Polemik leider beständig zunimmt«. Auch die Versuche, zusammen mit den Krankenkassen neue Wege zu gehen oder nur gesetzliche Rahmenbedingungen umzusetzen, funktionierten offensichtlich nicht, das zeigten etwa die Verhandlungen zur Vergütung der Cannabis-Rezepturen oder die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen. Schmitz appellierte in diesem Zusammenhang an den GKV-Spitzenverband, die Scheuklappen abzulegen und die Interessen der Versicherten und auch der Vertragspartner wieder in den Blick zu nehmen.
Kritik hatte die ABDA aufgrund ihres Umgangs mit dem Honorargutachten aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), das von der Agentur 2HM erstellt worden war, einstecken müssen. Schmitz verteidigte in seiner Rede die Strategie der ABDA, das Ende 2017 veröffentlichte Gutachten öffentlich nicht zu diskutieren. »Wir haben uns dafür entschieden, die falschen Ansätze und die daraus resultierenden Empfehlungen der Gutachter nicht unnötig aufzuwerten, was bei einer von uns initiierten Debatte unweigerlich der Fall gewesen wäre«, bekräftigte der ABDA-Hauptgeschäftsführer.
Im Anschluss an die Rede von Hauptgeschäftsführer Schmitz wurde die ABDA-Führung für ihren Umgang mit dem Thema Rx-Versandvebot kritisiert.
Abschließend gab Schmitz einen Ausblick darauf, was die ABDA im nächsten Jahr beschäftigen wird. »Wir müssen dazu stehen, dass wir uns in einem regulierten Umfeld befinden und dafür kämpfen, dass dieses erhalten bleibt«, so Schmitz. Auch müsse man alles daran setzen, Politik und Öffentlichkeit deutlich zu machen, dass man in der Apotheke mit Individuen arbeite. »Das hat zum Beispiel zur Konsequenz, dass die neuen digitalen Instrumente nicht zu Standardantworten zwingen dürfen, sondern Spielraum für notwendige Bewertungen im Einzelfall lassen müssen.« Die Digitalisierung dürfe sich nicht zwischen Patient und Apotheker drängen und den persönlichen Kontakt verhindern – auch wenn man die Entwicklung natürlich nicht aufhalten und sich der Digitalisierung entziehen könne. »PC, Tablet und Smartphone haben ihre Berechtigung, wenn sie die persönliche Beratung ergänzen oder unterstützen.«
In der anschließenden Diskussion wurde die Kritik laut, die ABDA hätte zu lange am Rx-Versandhandelsverbot festgehalten, ohne sich mit Alternativen zu befassen. Dem widersprach ABDA-Präsident Friedemann Schmidt deutlich. Man habe bereits im Oktober 2016 mit dem Bundesministerium für Gesundheit über verschiedene Optionen gesprochen. Man habe alles geprüft und sei zu der Auffassung gekommen, dass andere Optionen, die dasselbe Ziel wie das Verbot erreichen, aus juristischen Gründen nicht vorstellbar sind. Man habe sich lange Zeit nicht – zumindest nicht öffentlich – mit Alternativen befasst, da man mit Hermann Gröhe damals einen Gesundheitsminister hatte, der das Verbot befürwortete.
Jetzt habe sich die Situation geändert. Der jetzige Gesundheitsminister Spahn wolle das Verbot nicht, wie aus seiner Rede deutlich hervorgehe. Daher sei eine Neubewertung der Situation notwendig und diese sei auch erfolgt. Es müsse aber klar sein, dass andere Maßnahmen nicht zum selben Ziel führen, sondern nur in die Nähe. Der Präsident der Bundesapothekerkammer Andreas Kiefer unterstrich: »Spahn hat heute keine alternative Lösung zum Erreichen der Gleichpreisigkeit vorgestellt, weil es die nicht gibt.« Wenn das Rx-Versandverbot nicht komme, müssten die Apotheker das Ende der Gleichpreisigkeit, wohl akzeptieren. Das falle aber schwer.
Fotos: PZ/Alois Müller