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Covid-19-Zertifikat

Digitale Impfnachweise für Impfungen im Ausland zulässig

Bei der Ausstellung digitaler Covid-19-Impfnachweise gab es zuletzt immer wieder Sonderfälle, bei denen nicht genau klar war, wie damit umzugehen ist. Nun stellt die ABDA in einer Handlungshilfe klar, dass Impfnachweise auch für Personen erstellt werden dürfen, die im Ausland geimpft wurden – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Auch hinsichtlich der Impfnachweise für Genesene gibt es neue Informationen.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 23.06.2021  10:10 Uhr
Kunden dürfen Impfbücher nicht elektronisch übermitteln

Kunden dürfen Impfbücher nicht elektronisch übermitteln

Da beide Impfungen getrennt voneinander mit jeweils einem eignen digitalen Impfnachweis dokumentiert werden, bilde die Erstellung eines heterologen Impfschemas zudem kein Problem. Hier werden demnach beide Impfstoffe erfasst. Apotheker hatten der PZ berichtet, dass diese Ausstellung ebenfalls einen funktionsfähigen elektronischen Nachweis erzeugt.

Zudem betont die ABDA in der Handlungshilfe: »Für die Ausstellung der digitalen Impfzertifikate ist die Apotheke persönlich aufzusuchen«. Eine Erzeugung der Impfnachweise aufgrund etwa elektronisch übermittelter Impf- und Ausweisdokumente sei demnach nicht zulässig.

Und auch zu der Erzeugung von Genesenen-Zertifikaten wird die ABDA etwas konkreter. Denn: Bislang können digitale Covid-19-Genesenennachweise noch nicht erzeugt werden, diese sollen aber laut Bundesgesundheitsministerium ebenfalls bald starten. Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und aus diesem Grund nur eine Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben, können in der Apotheke aber doch die erste Impfung bereits bestätigt bekommen, erklärt die ABDA nun in der Handlungshilfe. Dies werde in der App aber als unvollständiger Impfschutz angezeigt. Aus diesem Grund sollten Apotheken den Kunden empfehlen, neben dem digitalen Impfnachweis auch immer eine Genesenenbescheinigung mit sich zu führen. Zu beachten ist hier jedoch, dass die Empfehlung einer einmaligen Covid-19-Impfung sechs Monate nach der Genesung von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wurde. Ob andere Länder die Vorgaben der STIKO anerkennen, sollte vor einer Reise abgeklärt werden.

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