Diese Antibiotika sind für Tiere künftig verboten |
Laura Rudolph |
21.07.2022 17:00 Uhr |
Zukünftig stehen bestimmte Antibiotika für Haus- und Nutztiere aufgrund einer EU-Verordnung nicht mehr zur Verfügung, darunter einige Penicilline und Cephalosporine. / Foto: Adobe Stock/Liudmyla
Eine neue EU-Verordnung verbietet den Einsatz einer ganzen Reihe antibiotischer Substanzen bei Tieren, um den exklusiven Einsatz in der Humanmedizin zu garantieren. Sie tritt am 30. Juli 2022 in Kraft und gilt ab dem 9. Februar 2023 verpflichtend. Das Ziel der Verordnung ist es, Antibiotikaresistenzen zu vermeiden.
Bereits die EU-Tierarzneimittelverordnung, die seit dem 28. Januar 2022 verpflichtend gilt, regelt konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen und schränkt den Antibiotikagebrauch an Tieren ein. Sie enthält unter anderem strengere Vorschriften über die tierärztliche Verschreibung zur Prophylaxe bakterieller Infekte. Damals hatte die Bundestierärztekammer Bedenken an der Verordnung geäußert in der Sorge, dass insbesondere Klein- und Heimtiere mit bakteriellen Infekten nicht mehr ausreichend behandelt werden könnten.
Die neue EU-Verordnung regelt nun konkret, welche Wirkstoffe zukünftig nur noch für die Anwendung am Menschen und nicht mehr am Tier erlaubt sind. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat Antibiotika evaluiert und eine Liste mit Substanzen erstellt, die sie als besonders schützenswert erachtet. Diese Liste umfasst neben einigen Virostatika und dem Antiparasitikum Nitazoxanid folgende antibiotische Stoffe:
Tierarzneimittel, die eine oder mehrere der gelisteten Substanzen enthalten, sollen nicht mehr neu zugelassen werden. Entsprechende veterinärmedizinische Präparate, die bereits zugelassen sind, verlieren ihre Zulassung.
Die in der Tiermedizin verbotenen Antibiotika sollen fortan regelmäßig evaluiert und die Substanzliste entsprechend aktualisiert werden. Änderungen können sich beispielsweise durch neu auftretende Erkrankungen, epidemiologische Änderungen bei bereits bestehenden Krankheiten oder durch veränderte Verfügbarkeiten von Alternativpräparaten ergeben.