Die wichtigsten Empfehlungen beim Schlaganfall |
Dem ischämischen Schlaganfall liegt eine Minderung der lokalen Blut- und damit Sauerstoffversorgung im Gehirngewebe zugrunde. / Foto: Adobe Stock/peterschreiber.media
Im Mai dieses Jahres wurde die S2e-Leitlinie zur »Akuttherapie des ischämischen Schlaganfalls« aktualisiert und erweitert. Sie beinhaltet Empfehlungen zur Diagnostik und zur Therapie des ischämischen Schlaganfalls. Bei der Pressekonferenz der DSG am 26. Oktober beschrieb anlässlich des Weltschlaganfalltages einer der federführenden Autoren, Professor Dr. Peter Ringleb, die wichtigsten enthaltenen Vorgaben.
So machte er deutlich, dass alle Patienten mit einem akuten Schlaganfall und ebenso Patienten mit Symptomen einer transitorischen ischämischen Attacke (TIA) innerhalb der letzten 48 Stunden umgehend in einer Stroke Unit behandelt werden sollten. Es müsse die sofortige zerebrale Diagnostik mit Computertomografie (CT) oder Magnetresonanztomografie (MRT) erfolgen, um zwischen Ischämie und Blutung zu unterscheiden und somit das therapeutische Procedere festlegen zu können, sagte Ringleb.
Patienten, die die Voraussetzungen für eine endovaskuläre Schlaganfalltherapie erfüllen, sollten unmittelbar auch eine nicht invasive Gefäßdiagnostik in Form einer CT-Angiografie (CTA) oder Magnetresonanz-Angiografie (MRA) erhalten, die auch den Aortenbogen umfasst. Falls bei Ankunft in der Klinik das Zeitintervall von viereinhalb Stunden überschritten ist, sollte eine erweiterte Bildgebung in Form einer Perfusionsuntersuchung mit MRT oder CT erfolgen, da auch dann noch befundabhängig therapeutische Schritte zur Wiederherstellung des Blutflusses (Reperfusion) eingeleitet werden können.
Die Standardtherapie für die systemische Thrombolyse erfolgt leitliniengemäß mit Alteplase. Tenecteplase könne eine noch bessere Wirksamkeit erzielen, sei jedoch in der EU bislang nur zur Behandlung des Herzinfarkts zugelassen, so Ringleb. Es solle beim Schlaganfall außerhalb klinischer Studien nur in Einzelfällen eingesetzt werden, da die Studienlage in dieser Indikation nicht einheitlich sei.