| Alexander Müller |
| 12.12.2025 10:30 Uhr |
Künftig sollen die Apotheken mit den Krankenassen direkt über ihr Honorar verhandeln. Doch das Modell hat Schwächen. / © IMAGO/Zoonar
Der Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sieht vor, dass das Fixum und der variable Honorarbestandteil künftig in direkten Verhandlungen zwischen dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) festgelegt werden.
Grundsätzlich entspricht diese Dynamisierung zwar einem Wunsch der ABDA, doch die Vorgaben im Gesetzesentwurf hält man nicht nur im Apothekerhaus für problematisch. Vor einer »Verschleppungsgefahr« sowie zu großer »politischen Einflussnahme« und fehlender Planbarkeit warnt auch Sebastian Schwintek, Generalbevollmächtigter der Treuhand Hannover Steuerberatung und Wirtschaftsberatung für Heilberufe.
Als Orientierungspunkt für die Verhandlungen sieht das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aktuell vor allem den Verbraucherpreisindex an. Schwintek moniert in seiner Analyse, dass dieser Wert nicht apothekenspezifisch und von der tatsächlichen Kostenentwicklung in Apotheken abgekoppelt sei.
Zwar sei auch der Verbraucherpreisindex seit 2013 um 28 Prozent gestiegen, die Betriebskosten der Apotheken aber im selben Zeitraum um 63 Prozent. »Ob Fernseher oder Brötchen billiger oder teurer werden, ist für Apotheken erstmal egal«, so Schwintek gegenüber der PZ.
Noch gefährlicher findet er aber den Grundsatz der Beitragsstabilität als Vorgabe für die Honorarverhandlungen. In anderen Bereichen des Gesundheitswesens sei die Grundlohnsumme häufig der GKV-Bezugspunkt. Damit könnten in anderen Berufsgruppen regelmäßig höhere Anpassungen erreicht werden. Wenn bei den Apotheken dann die Beitragsstabilität als Maßgabe herangezogen wird, könnte das laut Schwintek zu einem negativen Effekt führen: dass bei den Apotheken gespart werden muss, weil andere Berufsgruppen ihre Bezüge erhöhen.
Deshalb wäre es für die Apotheken aus Schwinteks Sicht besser, wenn die Grundlohnsumme als Anker für die Vertragsverhandlungen gesetzt wäre. Wichtig wäre es zudem, den Turnus verbindlich festzulegen, um auch wirklich zu einer regelmäßigen Anpassung zu kommen, »am besten jährlich«. Die Tarifverhandlungen auf Seiten der Apothekerschaft könnten dann analog folgen.
Was den Apotheken aber so oder so fehlt ist die im Koalitionsvertrag eigentlich fest zugesagte Anpassung des Fixums. Die Erhöhung um 1,15 Euro auf dann 9,50 Euro würde jeder Apotheke einen Rohgewinnzuwachs von 52.900 Euro bringen – gemessen an einem Durchschnittswert von 46.000 Packungen. Damit ließe sich nach Analyse der Treuhand die Zahl ertragsschwacher Apotheken mit einem Betriebsergebnis von unter 100.000 Euro halbieren. Solche Betriebe gibt es übrigens verhältnismäßig oft in Großstädten.
Die Reformpläne sehen außerdem vor, dass der Zuschlag für pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) in Höhe von 20 Cent pro Rx-Packung künftig für die Vergütung von Notdiensten zur Verfügung steht. Für die Krankenkassen würde das unter dem Strich keine Mehrausgaben bedeuten. Die pDL könnten vorerst weiter aus dem mit geschätzt 550 Millionen Euro gut gefüllten Topf finanziert werden. Diese könnten die Apotheken zunächst abrufen, bevor auch hier eine Neuregelung ansteht.
Von dem höheren Notdienstzuschlag würden die Apotheken unmittelbar profitieren, die Treuhand Hannover rechnet mit einem durchschnittlichen Rohgewinn-Zuwachs von 8800 Euro pro Apotheke. Allerdings gäbe es eine deutliche Verschiebung – je nach Frequenz der Notdienste. Landapotheken hätten mit 11.300 Euro einen doppelt so hohen Zugewinn wie Betriebe in der Großstadt mit 5500 Euro. Und: 24-Stunden-Dienste blieben bei sauberer Kalkulation immer noch defizitär, bei reinen Nachtdiensten bliebe immerhin ein kleines Plus, so Schwintek.
Zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheken sieht die Reform zudem eine Wiederfreigabe von Skonti vor. Diese sollen im handelsüblichen Rahmen und bei vorfristiger Zahlung auch wieder möglich sein, wenn sie zusammen mit den Rabatten über der variablen Vergütung der Großhändler von 3,15 Prozent liegen.
Schwintek glaubt aber nicht daran, dass die Apotheken bei den Konditionen auf das Niveau von vor dem Skonto-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zurückkommen können. Als limitierende Faktoren nennt er die sinkenden Margen im Großhandel, den größeren Preisdruck durch politische Entwicklungen sowie den Mindestlohn. Größere Chance in den Verhandlungen mit dem Großhändler sieht Schwintek vor allem für umsatzstarke Apotheken.