| Annette Rößler |
| 09.10.2026 18:00 Uhr |
CYP2D6 ist ein wichtiges Enzym für den Metabolismus von Psychopharmaka. Seine Aktivität hängt vom Genotyp und von möglichen Interaktionspartnern ab. / © Getty Images/Md Babul Hosen
CYP2D6 und CYP2C19 sind die wichtigsten Isoenzyme zur Verstoffwechslung von Psychopharmaka. Wie gut sie arbeiten, kann sich erheblich auf die Wirksamkeit und Sicherheit dieser Arzneistoffe auswirken. Da die Aktivität der CYP-Enzyme auch genetisch bedingt ist, lässt sie sich anhand einer Untersuchung der Pharmakogenetik (PGx) vorhersagen, wodurch Über- oder Unterdosierungen vermieden werden können. Warum solche Untersuchungen momentan dennoch nur selten gemacht werden, erklärt Privatdozentin Dr. Maike Scherf-Clavel vom Universitätsklinikum Würzburg in der aktuellen Ausgabe von »Pharmakon«, der Mitgliederzeitschrift der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG).
Ein Hindernis, das der breiten Implementierung im Weg steht, errichtet das Gendiagnostikgesetz (GenDG). Darin ist festgeschrieben, dass genetische Untersuchungen nur nach vorheriger Aufklärung durch einen Arzt erfolgen dürfen. Die Ergebnisse der Analysen dürfen dem Patienten laut GenDG nicht direkt übermittelt werden, sondern ausschließlich dem Arzt, der die Untersuchung in Auftrag gegeben hat. Dies soll sicherstellen, dass eine Person nicht mit einem möglicherweise beunruhigenden Ergebnis einer genetischen Untersuchung allein gelassen wird, sondern dass dieses Ergebnis von einem Arzt eingeordnet wird.
Bei diagnostischen Untersuchungen ist diese Regelung sicher sinnvoll, bei prädiktiven Tests dagegen womöglich nicht unbedingt notwendig. Scherf-Clavel hält es für wünschenswert, dass die Vorschriften des GenDG in diesem speziellen Punkt gelockert werden, »um eine schnellere Befundübermittlung und damit verbundene Vorteile für die Patienten zu ermöglichen«.
»Pharmakon« erscheint sechsmal jährlich. Jede Ausgabe hat einen inhaltlichen Schwerpunkt, der aus unterschiedlichen Perspektiven aufbereitet wird. / © Avoxa
Hindernis Nummer zwei: Pharmakogenetische Tests werden von den Krankenkassen nicht bezahlt. Der Grund ist, dass es noch nicht genügend Studien gibt, die einen Nutzen für die Patienten eindeutig belegen.
Dass bei den einzelnen Wirkstoffen Zusammenhänge zwischen dem Metabolisierer-Status und dem Blutspiegel bestehen, ist jedoch eine biologische Tatsache – für die sich auch die Betroffenen selbst eine stärkere Berücksichtigung wünschen. Die Autorin verweist auf eine Befragung unter psychiatrischen Patienten, in der fast alle der Meinung waren, dass pharmakogenetische Untersuchungen ihre Liegezeit verkürzen könnten. Die Befragten waren bereit, im Durchschnitt 120 Euro für eine Genotypisierung auszugeben und 16 Tage auf die Befunde zu warten.
Ein drittes Hindernis besteht darin, dass es noch keine Leitlinien dazu gibt, wie mit den Ergebnissen pharmakogenetischer Tests umzugehen ist. Laut Scherf-Clavel gibt es aber zwei federführende Arbeitsgruppen, die sich dieser Lücke widmen: das internationale Expertengremium Clinical Pharmacogenetics Implementation Consortium (CPIC) und die Dutch Pharmacogenetics Working Group (DPWG) aus den Niederlanden. Letztere habe bereits Empfehlungen für den Einsatz von PGx bei Anwendung von Antipsychotika veröffentlicht, und es sei zu erwarten, dass auch die CPIC dazu eine Leitlinie erarbeiten wird.