| Alexander Müller |
| 15.01.2026 11:30 Uhr |
Ausschlaggebend sind auch die Dauer der Vorfinanzierung und die Konditionen mit dem Rechenzentrum. Je nach Vertrag können Abschläge – gegen Gebühr – vorzeitig abgerufen und zur Zwischenfinanzierung genutzt werden. Bei einem guten Liquiditätsmanagement sind Hochpreiser daher nicht per se unrentabel, wobei die Apotheken auch abhängig von der aktuellen Zinsentwicklung sind.
Und dann gibt es noch das Retax-Risiko. Ein einziger Totalausfall bei einem extremen Hochpreiser aufgrund eines womöglich formalen Fehlers in der Apotheke – und das gesamte Betriebsergebnis wird erschüttert. Gerade vor diesem Hintergrund freuen sich viele Apotheken nicht über die vermeintlich lukrativen Hochpreiserrezepte. Eine Absenkung des prozentualen Zuschlags würde diese Tendenz noch verschärfen.
Die ABDA findet es daher »nicht zielführend und abzulehnen«, dass auch über den variablen Teil des Honorars verhandelt werden soll. Bei den Kosten des Warenbezugs gebe es keine Veränderungen an den Rahmenbedingungen – der relative Zuschlag verändere sich proportional zum Warenwert, was beim Fixanteil gerade nicht der Fall sei. Verhandlungen auf das Fixum böten zudem ausreichend Möglichkeiten, eventuelle Änderungen der Kostenstrukturen abzubilden, verringerten dabei aber den Verhandlungsaufwand.