Die Apothekenstruktur unterscheidet sich in den EU-Mitgliedsstaaten. / © Adobe Stock/pattozher
Die Staaten der Europäischen Union unterscheiden sich teils deutlich in der Organisation ihres Gesundheitswesens. Doch wie sieht die deutsche Apothekenlandschaft im europäischen Vergleich aus? Dazu hat die ABDA jetzt ein aktualisiertes Faktenblatt herausgegeben.
Ein Fremdbesitzverbot gibt es in 11 der 27 EU-Staaten, darunter sind neben Deutschland unter anderem auch Frankreich und Polen. Das Verbot soll die Gesundheit der Patientinnen und Patienten vor den Gewinninteressen von Kapitalgesellschaften schützen.
In 18 EU-Staaten gilt außerdem ein Verbot des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Deutschland gehört allerdings nicht dazu. Auch in den Niederlanden, aus denen viele Versender operieren, gibt es kein entsprechendes Verbot.
Die Höhe der Mehrwertsteuer, die auf Arzneimittel erhoben wird, unterscheidet sich laut Faktenblatt ebenfalls. In Deutschland greift mit 19 Prozent der dritthöchste Steuersatz. Nur die Dänen (25 Prozent) und die Bulgaren (20 Prozent) zahlen mehr.
Die europäischen Apotheken sind nicht nur für die Abgabe von Medikamenten zuständig. So dürfen die Apotheken in Deutschland, Italien und Lettland gegen Influenza impfen. Das Faktenblatt erwähnt auch den »New Medicines Service«, bei dem Apotheken, etwa in England oder Norwegen, in den ersten Wochen einer neuen Dauertherapie beraten.