Der richtige Schutz vor Hautkrebs |
Bei einem UV-Index ab 3, der durchaus auch schon im Frühling in den Mittagsstunden auftreten kann, empfiehlt sich die Anwendung von Sonnencreme. / © Getty Images/Cavan Images
Die ultravioletten Strahlen der Sonne sind weder zu sehen noch zu fühlen. Sie sind wichtig für die körpereigene Bildung von Vitamin D, können aber gleichzeitig Haut und Augen schwer schädigen. Je intensiver und häufiger der Körper der UV-Strahlung ausgesetzt ist, desto höher ist das Risiko für Hautkrebs.
Braucht man Sonnenschutz schon im Frühling? Ja, schon an den ersten heiteren Tagen im Jahr ist Sonnenschutz wichtig. Denn nur, weil es vielleicht noch kühl ist, heißt das nicht, dass die Strahlung nicht gefährlich sein kann. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät daher, den UV-Index im Auge zu behalten. Viele Wetter-Apps weisen auf den Index hin, der Werte auf einer Skala von 1 bis 11+ angibt. Ab einem Wert von 3, der durchaus schon früh im Jahr in bestimmten Regionen zur Mittagszeit erreicht werden kann, sollten Augen und Haut abgeschirmt werden. Lange Kleidung, Kopfbedeckungen, Sonnenbrillen und Sonnencreme halten intensive Strahlung ab. Zusätzlich hilfreich: Schatten suchen.
Die Mittel enthalten Substanzen, die die UV-Strahlung filtern. In den meisten Cremes werden organisch-chemische und mineralische Filter kombiniert. Erstere wandeln das auftreffende Sonnenlicht in Wärme um, letztere reflektieren die Strahlen. Rein mineralische Sonnenfilter, die physikalische Filter wie Titandioxid oder Zinkoxid verwenden, ziehen nicht in die Haut ein, sondern hinterlassen eine Schutzschicht auf der Oberfläche.
Menschen mit empfindlicher Haut oder allergischen Reaktionen auf chemische Inhaltsstoffe greifen häufig zu dieser Variante. Verschiedene Untersuchungen von Warentestern haben allerdings gezeigt, dass es nur schwer bis gar nicht möglich ist, allein mit Zinkoxid einen zuverlässigen UV-Schutz zu garantieren.
In sozialen Medien taucht immer wieder die Behauptung auf, die Sonnencreme selbst begünstige Hautkrebs. Dem tritt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) entschieden entgegen: »Gesundheitliche Beeinträchtigungen sind bei Sonnenschutzmitteln, die in der Europäischen Union erhältlich sind, nicht zu erwarten«, hieß es im Sommer 2024. Es gebe keine wissenschaftlichen Studien, die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch UV-Filter in den Cremes vermuten ließen.
In manchen Produkten wurde in der Vergangenheit der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexylphthalat) entdeckt. Er hat fortpflanzungsgefährdende Eigenschaften. Das Mittel ist als Inhaltsstoff in kosmetischen Mitteln verboten, kann aber als Verunreinigung in die Produkte gelangen. Wegen der geringen Mengen sind aber nach BfR-Einschätzung gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten.
Aus Sorge sollte also niemand auf Sonnencreme verzichten. Die Gefahr, sich ungeschützt der Strahlung auszusetzen, ist deutlich größer. Und auch bei der Menge ist nicht zu sparen, damit der angegebene Lichtschutzfaktor vollständig wirken kann. Empfohlen wird, dass eine 200-Milliliter-Flasche schon nach etwa fünfmaligem Eincremen des ganzen Körpers eines Erwachsenen geleert ist.