Defizite bei AvP bereits 2016 bekannt |
Der Zahnarzt und Rechtsanwalt fordert: »Neben schneller Hilfe für die betroffenen Apotheken benötigen wir jetzt eine vollständige parlamentarische Aufklärung des AvP-Skandals. Insbesondere ist die unrühmliche Rolle der BaFin zu untersuchen. Auf den Prüfstand gehört auch das Abrechnungssystem als solches: Es muss sichergestellt werden, dass Gelder von Apothekern nicht verloren gehen können. Wir schlagen insolvenzsichere Treuhandkonten vor, um die Versorgungssicherheit im Gesundheitssystem zu gewährleisten.« Die rechtssichere Ausgestaltung der Rezeptabrechnung wurde Anfang Oktober bereits im Gesundheitsausschuss des Bundestags diskutiert.
Die FDP-Fraktion hat zudem am gestrigen Montag einen Antrag im Bundestag eingebracht und fordert darin weitere Aufklärung vonseiten der Bundesregierung. Einen »schriftlichen Bericht über die Auswirkungen der AvP-Insolvenz auf das Deutsche Gesundheitssystem und insbesondere auf die Versorgungssicherheit« soll die Regierung binnen 30 Tage vorlegen. Zudem fordert die liberale Fraktion die Regierung auf, Vorschläge zur Verringerung der Abrechnungsbürokratie vorzulegen. Auch das Thema Treuhandkonten spielt in diesem Antrag eine Rolle, die Fraktion verlangt, dass die Regierung die Aufgaben der Finanzaufsicht bezüglich der Abrechner kritisch hinterfragen und zudem Maßnahmen ergreifen soll, »die sicherstellen, dass Gelder bei Factoring-Anbietern im Bereich Gesundheit insolvenzsicher auf Treuhandkonten hinterlegt werden«.
Wie es zu der Pleite kommen konnte, versucht der Insolvenzverwalter und Rechtsanwalt Jan-Philipp Hoos seit September aufzuklären. Kommende Woche, am 15. Dezember, wird die Gläubigerversammlung in Düsseldorf stattfinden. Diese setzt sich aktuell aus sieben Personen zusammen: Einem Bankenvertreter, einer Offizinapothekerin, der Charité Berlin, einem AvP-Mitarbeiter, dem Apothekerverband Nordrhein, die Bundesagentur für Arbeit sowie einem weiteren Apothekenvertreter Omnicare.
Die Versammlung entscheidet über den Fortgang des Verfahrens, also beispielsweise ob AvP weiter fortgeführt oder stillgelegt wird. Zudem kann sie über die Person des Insolvenzverwalters entscheiden, ob Hoos weiter als Insolvenzverwalter das Insolvenzverfahren leiten soll. Zudem kann die Gläubigerversammlung über die Zusammensetzung des sogenannten Gläubigerausschusses entscheiden. Der Gläubigerausschuss soll aus den Gläubigern bestehen, deren Ansprüche befriedet werden sollen. In anderen Worten, AvP schuldet den Gläubigern Geld. In der Versammlung und im Ausschuss wird daher weiter untersucht, wie diese Ansprüche befriedet werden können.