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Digitale Impfzertifikate

DAV-Portal soll Apothekenleistungen sichtbarer machen

In wenigen Wochen sollen Apotheken nachträglich digitale Corona-Impfnachweise erstellen können. Das beschloss der Bundestag am gestrigen Donnerstagabend. Um diese freiwillige Leistung für die Patienten sichtbarer zu machen, rät der Deutsche Apothekerverband (DAV) Offizinen dazu, sich für das DAV-Portal mein-apothekenportal.de registrieren zu lassen. Dieses half demnach auch schon bei der Suche nach testenden Apotheken.
Cornelia Dölger
21.05.2021  12:35 Uhr

Mit sinkenden Infektionszahlen schwächt sich die Coronavirus-Pandemie derzeit etwas ab, bestehen bleibt aber die Komplexität der Regelungen rund um Impfungen und Testungen – insbesondere was die apothekerlichen Leistungen betrifft. So gab es bis zuletzt Verwirrung um die Frage, ob Apothekerinnen und Apotheker nachträglich digitale Corona-Impfnachweise erzeugen dürfen. Ja, sie dürfen und sollen – das beschloss der Bundestag nun am gestrigen Donnerstagabend. Vorgesehen ist dafür bislang eine Vergütung von 18 Euro für den erstmaligen Eintrag.

Adressiert an Apotheken, die diese freiwillige Leistung anbieten, macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) nun erneut auf seine Plattform www.mein-apothekenportal.de aufmerksam. Das Portal könne dabei helfen, Dienstleistungen der Apotheken für Patientinnen und Patienten sichtbarer zu machen, schreibt der Verband. Apotheken müssten sich dort registrieren lassen und würden automatisch auf dem korrespondierenden Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de gelistet. Mehr als die Hälfte der Apothekeninhaber (8000 von 14.000) hätten sich seit Ende 2020 auf mein-apothekenportal.de registriert.

Der digitale Nachweis einer Corona-Impfung sowie dessen technische Umsetzung beschäftigt das Bundesgesundheitsministerium seit Längerem. Im Frühjahr hatte das Unternehmen IBM  gemeinsam mit anderen Anbietern den Auftrag erhalten, den digitalen Nachweis zu entwickeln. In der zweiten Hälfte des zweiten Quartals soll er demnach in Betrieb gehen. Ob und wie die Apotheker hierbei über das DAV-Portal eingebunden werden können, ist dabei offenbar noch ungeklärt. Der DAV bestätigte aber gegenüber der PZ, dass man mit IBM über die Anbindung spreche.

Hilfe bei der Suche nach testenden Apotheken

Schon Ende März, als es für Apotheken noch nicht um Covid-19-Impfungen, sondern um das Anbieten von Coronavirus-Antigentests ging, war der DAV mit seinem Onlineportal gestartet. Auch damals ging es unter anderem darum, die Leistungen der Apotheken über das Portal offensiver darzustellen. Mehr als 2.000 Apotheken seien inzwischen auf dem Patientenportal als Testcenter gelistet, informierte jetzt der DAV.

Nicht zuletzt spielt auch hier das zwar gerade erst verschobene, aber dennoch in wenigen Monaten startende E-Rezept eine Rolle. Zwar werden Apotheken über die Telematikinfrastruktur ohnehin an Annahme und Verarbeitung der digitalen Verordnungen angeschlossen sein. Doch über das DAV-Portal eröffneten sich zusätzliche »wichtige Mehrwertfunktionen«, schreibt der DAV. Über die eher knappen gesetzlich vorgesehenen Basiseinträge hinaus könnten die Apotheken dort wichtige Zusatzinfos zu ihren Leistungen wie Öffnungszeiten oder Botendiensten eingeben. Diese Zusatzinfos würden in die E-Rezept-App der gematik überführt.

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