DAV-Portal soll Apothekenleistungen sichtbarer machen |
Cornelia Dölger |
21.05.2021 12:35 Uhr |
Mehr als die Hälfte der Apothekeninhaberinnen und -inhaber in Deutschland haben sich laut DAV schon beim Onlineportal mein-apothekenportal.de registrieren lassen. / Foto: Screenshot/PZ
Mit sinkenden Infektionszahlen schwächt sich die Coronavirus-Pandemie derzeit etwas ab, bestehen bleibt aber die Komplexität der Regelungen rund um Impfungen und Testungen – insbesondere was die apothekerlichen Leistungen betrifft. So gab es bis zuletzt Verwirrung um die Frage, ob Apothekerinnen und Apotheker nachträglich digitale Corona-Impfnachweise erzeugen dürfen. Ja, sie dürfen und sollen – das beschloss der Bundestag nun am gestrigen Donnerstagabend. Vorgesehen ist dafür bislang eine Vergütung von 18 Euro für den erstmaligen Eintrag.
Adressiert an Apotheken, die diese freiwillige Leistung anbieten, macht der Deutsche Apothekerverband (DAV) nun erneut auf seine Plattform www.mein-apothekenportal.de aufmerksam. Das Portal könne dabei helfen, Dienstleistungen der Apotheken für Patientinnen und Patienten sichtbarer zu machen, schreibt der Verband. Apotheken müssten sich dort registrieren lassen und würden automatisch auf dem korrespondierenden Patientenportal www.mein-apothekenmanager.de gelistet. Mehr als die Hälfte der Apothekeninhaber (8000 von 14.000) hätten sich seit Ende 2020 auf mein-apothekenportal.de registriert.
Der digitale Nachweis einer Corona-Impfung sowie dessen technische Umsetzung beschäftigt das Bundesgesundheitsministerium seit Längerem. Im Frühjahr hatte das Unternehmen IBM gemeinsam mit anderen Anbietern den Auftrag erhalten, den digitalen Nachweis zu entwickeln. In der zweiten Hälfte des zweiten Quartals soll er demnach in Betrieb gehen. Ob und wie die Apotheker hierbei über das DAV-Portal eingebunden werden können, ist dabei offenbar noch ungeklärt. Der DAV bestätigte aber gegenüber der PZ, dass man mit IBM über die Anbindung spreche.
Schon Ende März, als es für Apotheken noch nicht um Covid-19-Impfungen, sondern um das Anbieten von Coronavirus-Antigentests ging, war der DAV mit seinem Onlineportal gestartet. Auch damals ging es unter anderem darum, die Leistungen der Apotheken über das Portal offensiver darzustellen. Mehr als 2.000 Apotheken seien inzwischen auf dem Patientenportal als Testcenter gelistet, informierte jetzt der DAV.
Nicht zuletzt spielt auch hier das zwar gerade erst verschobene, aber dennoch in wenigen Monaten startende E-Rezept eine Rolle. Zwar werden Apotheken über die Telematikinfrastruktur ohnehin an Annahme und Verarbeitung der digitalen Verordnungen angeschlossen sein. Doch über das DAV-Portal eröffneten sich zusätzliche »wichtige Mehrwertfunktionen«, schreibt der DAV. Über die eher knappen gesetzlich vorgesehenen Basiseinträge hinaus könnten die Apotheken dort wichtige Zusatzinfos zu ihren Leistungen wie Öffnungszeiten oder Botendiensten eingeben. Diese Zusatzinfos würden in die E-Rezept-App der gematik überführt.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.