Aktuell liegt diese Grenze, die jährlich angepasst wird, bei 5812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Brutto-Monatsgehalts werden Versicherungsbeiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt werden keine Beiträge mehr abgezogen. Der zusätzliche Aufschlag von 300 Euro außerhalb der regulären Anpassung soll zu Mehreinnahmen von je 1,2 Milliarden Euro von Arbeitgebern und Arbeitnehmern führen, die sich die Krankenkassenbeiträge teilen. Dazu heißt es: »So stärken wir die Beitragsgerechtigkeit und generieren einen solidarischen Beitrag von Arbeitgebern und Personen mit höheren Einkommen zum Reformpaket.«
Zuzahlungen sind den Angaben zufolge »seit 2004 weitestgehend unverändert« geblieben und sollen ungefähr gemäß der seitdem erfolgten Einkommensentwicklung erhöht werden. So sollen statt bisher mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro künftig 7,50 Euro und 15 Euro fällig werden – etwa, wenn man ein verschriebenes Medikament in der Apotheke abholt. Vorgesehen ist eine solche Anhebung auch für Zuzahlungen für Hilfsmittel wie Prothesen und für Fahrtkosten-Zuzahlungen.
»Angesichts der enormen Finanzierungslücken können leider auch moderate Leistungsanpassungen und ein Beitrag der Versicherten sowie Patientinnen und Patienten nicht vermieden werden«, heißt es im Entwurf. Unter anderem soll das Krankengeld bei einer mehr als sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit um je fünf Prozentpunkte reduziert werden. Derzeit liegt es grob gesagt bei 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens aber bei 90 Prozent des Nettolohns. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sollen um 10 Prozentpunkte abgesenkt werden.
Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten soll beschränkt werden. Gehe ein Lebenspartner aus freier Entscheidung keiner Erwerbstätigkeit nach, sei es angemessen, dass sich der erwerbstätige Partner an den Versorgungskosten beteilige, heißt es im Entwurf. Beitragsfrei mitversichert sein sollen noch Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und im Regel-Rentenalter. Kassenmitglieder mit derzeit beitragsfrei mitversicherten Gatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 3,5 Prozent zahlen. Gelten soll dies ab 2028.