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Testen in der Offizin

Das ist bei der Durchführung von PCR-Tests zu beachten

Viele Apotheken bieten bereits seit einigen Wochen Corona-Schnelltests an. Mit der Änderung der Testverordnung können die Offizinen nun auch mit der Durchführung von PCR-Tests beauftragt werden. Dabei ist einiges zu beachten. Die ABDA hat dazu einen entsprechenden Leitfaden aktualisiert. Apotheken müssen demnach etwa ein Labor finden, das die Proben annimmt und analysiert. Und: Die Vergütung der PCR-Tests liegt bei 12 Euro je Test.
AutorKontaktCharlotte Kurz
Datum 17.03.2021  16:02 Uhr

Wie ist die Vergütung geregelt?

Die Durchführung von PCR-Tests, sofern sie aufgrund der Beauftragung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst angeboten werden, werden genau wie die Schnelltests vergütet. Apothekenpersonal erhält je durchgeführtem Test 12 Euro und kann diese Kosten mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) abrechnen. Die KV behält jedoch 3,5 Prozent der Leistungsvergütung ein. Die Kosten übernimmt der Bund. Eine gesonderte Abrechnung ist nicht vorgesehen. Wie die Abrechnung der Tests im Auftrag der Gesundheitsbehörden funktionieren soll, hatte die PZ bereits berichtet.

Manche Bundesländer gehen bei der Abrechnung jedoch auch Sonderwege. Bei der Vergütung der PCR-Tests gibt es jedoch keine weitere Vergütung etwa für die Beschaffungskosten oder das Versenden der Proben. Das Versandmaterial und die Transportkosten sind Bestandteil der pauschalen Vergütung der Labore, erklärte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf Nachfrage der PZ.

Haftung und Sicherheit

Wie bei den Antigen-Schnelltests gilt auch bei den PCR-Tests: Bevor sie in der Offizin angeboten werden, sollten die Apothekenleiter »eine entsprechende Mitteilung an ihr jeweiliges Versicherungsunternehmen richten, um gegebenenfalls bestehende Obliegenheitspflichten zu erfüllen und Klarheiten über den bestehenden Versicherungsschutz zu erhalten«, empfiehlt die ABDA.

Zudem ist weiter auf eine räumliche und/oder zeitliche Trennung der Patienten von den anderen Apotheken-Kunden zu achten. Die ABDA erklärt in ihrem Leitfaden, dass in den meisten Bundesländern die Durchführung der Tests auch außerhalb der Apothekenbetriebsräume durchgeführt werden können. Die Bundesvereinigung empfiehlt diesbezüglich jedoch eine »vorherige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde« oder eine Nachfrage bei der jeweiligen Kammer.

Zur Durchführung der PCR-Tests ist weiter eine Standard-Arbeitsanweisung zu erstellen, die am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen muss, heißt es in dem ABDA-Leitfaden. Zudem gilt es, strenge Hygiene- und Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten. So sind bei der Durchführung der Tests genau wie bei den Schnelltests ein Schutzkittel, FFP2-Maske, Schutzbrille oder –visier, sowie Einmalhandschuhe und –schutzschuhe zu tragen.

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