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Aktualisierung

Covid-Leitlinie empfiehlt erstmals Tocilizumab

Die Intensivmediziner und weitere Fachgesellschaften haben erneut ihre S3-Leitlinie zur stationären Therapie von Covid-19-Patienten überarbeitet. Neben Tocilizumab für schwer Kranke werden nun auch bestimmten Patienten monoklonale Covid-19-Antikörper empfohlen.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 17.05.2021  15:00 Uhr

Bislang gab es eine klare Therapieempfehlung nur für Dexamethason. »Jedes weitere Medikament, das wir zur Behandlung schwerer Covid-19-Verläufe einsetzen können, ist hilfreich. Noch immer ist die Sterblichkeit von auf der Intensivstation beatmeten Patienten hoch«, so Professor Dr. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie. Mittlerweile liegt die fünfte Version der Therapieempfehlungen für stationäre Covid-19-Patienten vor.

Für schwer kranke Covid-19-Patienten kommt nun der Interleukin-6-Antagonist Tocilizumab (RoActemra®) hinzu. In randomisierten klinischen Studien wurde hiermit eine Sterblichkeitsreduktion mit moderater Sicherheit nachgewiesen, begründen die Fachgesellschaften die Änderung. Ein Nutzen lasse sich vor allem für sauerstoffpflichtige Patienten ableiten, jedoch nicht für Patienten mit bereits eingeleiteter invasiver Beatmung. Tocilizumab, das eigentlich als Rheumamittel auf dem Markt ist, soll bei Hinweisen für eine Entzündungsreaktion des gesamten Körpers in Kombination mit Corticosteroiden als intravenöse Einmalgabe verabreicht werden.

Neu ist zudem eine »Kann«-Empfehlung auf Basis eines Expertenkonsens, bei SARS-CoV-2-infizierten Personen, die sich bereits im Krankenhaus und in einem noch frühen Stadium der Infektion befinden, monoklonale Antikörper einzusetzen. Damit sind symptomlose und symptomarme Infizierte gemeint, die zum Beispiel wegen einer anderen Erkrankung stationär behandelt werden und sich in der Klinik mit dem Coronavirus infiziert haben.

»In einem frühen Stadium der Infektion – wenn noch keine Covid-19-typischen schweren Symptome wie insbesondere die Atemnot aufgetreten sind – kann bei diesen Patienten eine Therapie mit spezifischen monoklonalen SARS-CoV-2 neutralisierenden Antikörpern diskutiert werden«, erläutert Privatdozent Dr. Christoph Spinner, Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie, der ebenfalls an der Aktualisierung mitgearbeitet hat. Aus Expertensicht scheint der Einsatz sinnvoll zu sein, wenn das positive PCR-Test-Ergebnis nicht älter als drei Tage ist und/oder der Symptombeginn nicht länger als sieben Tage zurückliegt.

Wichtig sei, bei Risikopatienten wie Immunsupprimierten oder Dialysepatienten die Gabe, die intravenös erfolgt, so früh wie irgend möglich durchzuführen, am besten am ersten oder zweiten Tag nach Infektion. »Wir erwarten insbesondere in den Risikopopulationen eine Senkung der Sterblichkeit durch die Antikörper, auch wenn die Publikation der endgültigen Daten noch ausstehend ist«, sagt Professor Dr. Christian Karagiannidis, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN).

Erstmals war auch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin an der Aktualisierung der Leitlinie beteiligt. Das Autorenteam formulierte, welche palliative medikamentöse Behandlung Patienten mit schweren Covid-19-Verläufen zur Symptombehandlung bei Luftnot (Opioide), Angst (Benzodiazepine), Rasselatmung (Anticholinergika) oder einem Delir (Antipsychotika) erhalten sollen.

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