Pharmazeutische Zeitung online
Zweites Quartal

Corona-Effekt drückt Höhe der Notdienst-Pauschale

Für ihre Nacht- und Notdienste von April bis Juni 2020 steht den Apotheken diesmal eine Pauschale in Höhe von 345,36 Euro zu: Das sind rund 16 Prozent weniger als im Vorquartal. Grund ist der Einbruch bei der Packungsabgabe im Zuge der Corona-Pandemie.
Ev Tebroke
09.09.2020  10:26 Uhr

Für das zweite Quartal 2020 standen für die Ausschüttung der Notdienstpauschalen diesmal rund 34,48 Millionen Euro auf dem Treuhand-Konto des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zur Verfügung. Im Vorquartal waren es rund 41,11 Millionen Euro gewesen. Das gab der dem DAV angehörende NNF heute bekannt.

Demnach erhält jede Apotheke, die durchgehend von spätestens 20 Uhr bis 6 Uhr Bereitschaft hatte, dafür jeweils eine Pauschale von 345,36 Euro. 18.821 Apotheken haben auf den Zuschuss Anspruch, insgesamt leisteten sie 99.842 solcher Vollnotdienste. Der pauschale Zuschuss liegt in diesem Quartal rund 16 Prozent unter dem vom Vorquartal, wo jeweils 411,53 Euro pro Dienst ausgeschüttet werden konnten.

Corona-Effekt: Weniger abgegebene Packungen

Laut NNF schlägt hierbei neben einem zusätzlichen Abgabetag insbesondere der ungewöhnlich hohe Abfall der Packungsabgabemenge bei der Berechnung der Höhe der Notdienstpauschale zu Buche. Dies war 15,94 Prozent niedriger als im ersten Quartal. Grund dafür sind laut NNF neben dem saisonbedingten Rückgang der Packungsabgabemenge auch der Lockdown zu Beginn der Corona-Pandemie und die im ersten Quartal 2020 erfolgten »pandemiebedingten Bevorratungsabgaben« verantwortlich.

Die Nacht- und Notdienstpauschale speist sich aus einem Packungszuschlag von 21 Cent pro abgegebenem verschreibungspflichtigen Medikament. Dieser Festzuschlag war zu Beginn des Jahres um 5 Cent erhöht worden. Dies geht zurück auf die »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung«, die Mitte Oktober 2019 in Kraft getreten ist.

Mehr von Avoxa