Höherer Zuschuss für Nacht- und Notdienste |
Ev Tebroke |
17.06.2020 12:52 Uhr |
Im ersten Quartal 2020 bekommen die Apotheken für geleistete Vollnotdienste einen deutlich höheren Zuschuss als bisher. / Foto: Adobe Stock/nmann77
Seit 1. Januar 2020 gilt ein um 5 Cent erhöhter Festzuschlag: Pro abgegebener Packung eines verschreibungspflichtigen Medikaments fließen statt bislang 16 Cent nun 21 Cent in den Nacht- und Notdienstfonds (NNF), den der Deutsche Apothekerverband (DAV) verwaltet. Dies schlägt sich nun erstmals in einer deutlich höheren Notdienstpauschale nieder: Nach Festsetzung des DAV erhält im ersten Quartal dieses Jahres jede Apotheke, die einen Vollnotdienst leistet, eine Pauschale von 411,53 Euro. Im Vergleich zum Vorquartal kommen zusätzlich 118,72 Euro zum pauschalen Zuschuss von damals 292,81 Euro hinzu. Das entspricht einem Plus von 40,55 Prozent.
Nach Angaben des NNF-Geschäftsführers Rainer Gurski schlägt neben dem erhöhten Festzuschlag auch der sogenannte Pandemie-Effekt im Monat März zu Buche. Hier hatten die Apotheken deutlich mehr Packungen abgegeben, als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. In den Monaten Januar bis März haben 18.927 Apotheken insgesamt 99.899 Vollnotdienste geleistet, also durchgehend von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr. Im Vorquartal lag die Zahl der Vollnotdienste bei 101.409 bei gleicher Apothekenanzahl.
Der erhöhte Zuschuss für den Nacht- und Notdienst geht zurück auf die »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung«, die Mitte Oktober 2019 in Kraft getreten ist. Die Sammelverordnung regelt zudem etwa auch die Erhöhung der Pauschale für die Dokumentationspflichten bei der Abgabe von Betäubungsmitteln. Hier wurde der Zuschlag von 2,91 Euro auf 4,26 Euro angehoben.
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