| Annette Rößler |
| 06.05.2026 07:00 Uhr |
Die Kombination aus Nivolumab und Relatlimab ist nun zur Behandlung von Patienten mit malignem Melanom zugelassen. Möglicherweise wird das jedoch nicht die einzige Indikation bleiben. / © Getty Images/PS3000
Seit April gibt es mit Nivolumab/Relatlimab (Opdualag® 240 mg/80 mg Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung, BMS) eine neue Behandlungsoption bei malignem Melanom. Das Medikament ist indiziert zur Erstlinienbehandlung bei fortgeschrittener, also nicht resezierbarer oder metastasierter Erkrankung. Behandelt werden können Patienten ab zwölf Jahren, die mindestens 30 kg wiegen. Der Tumor muss eine PD-L1-Expression von < 1 Prozent aufweisen.
Die beiden Antikörper verstärken die gegen den Tumor gerichtete Immunantwort über zwei verschiedene Wege. Nivolumab greift am Rezeptor Programmed Death 1 (PD-1) an und verhindert, dass dessen Liganden PD-L1 und PD-L2 an diesen binden und ihn aktivieren. Dieses Wirkprinzip ist in der Onkologie mittlerweile etabliert. Relatlimab hingegen hat ein neues Target: das Lymphozyten-Aktivierungs-Gen 3 (LAG-3). Die Antagonisierung des LAG-3-Signalwegs durch Relatlimab fördert die T-Zell-Proliferation und die Zytokinausschüttung. Zusammen bewirken Nivolumab und Relatlimab eine stärkere T-Zell-Aktivierung und Antitumor-Aktivität als jeder der beiden Antikörper allein.
Die empfohlene Dosis beträgt 480 mg Nivolumab und 160 mg Relatlimab alle vier Wochen als intravenöse Infusion über 30 Minuten. Opdualag kann ohne Verdünnung angewendet oder mit 0,9-prozentiger NaCl- oder 5-prozentiger Glucoselösung verdünnt werden. Änderungen der Dosis sind nicht vorgesehen. Diverse Nebenwirkungen können aber eine Unterbrechung oder einen Abbruch der Therapie notwendig machen.
Hierzu zählen insbesondere immunvermittelte Nebenwirkungen, die jederzeit während der Therapie sowie noch mehrere Monate danach auftreten und eines oder mehrere Organe betreffen können. Möglich sind etwa immunvermittelte Entzündungen der Lunge (Pneumonitis), des Dickdarms (Kolitis), der Leber (Hepatitis), der Nieren (Nephritis), von hormonproduzierendem Gewebe (Endokrinopathie), der Haut oder des Herzens (Myokarditis). Die Patienten müssen über mögliche Anzeichen von immunvermittelten Reaktionen Bescheid wissen und bei deren Auftreten sofort einen Arzt aufsuchen. Sie sollen deshalb eine Patientenkarte erhalten und diese stets bei sich tragen.
Vor Beginn der Behandlung mit Opdualag sollte die Anwendung von systemischen Corticosteroiden und anderen Immunsuppressiva vermieden werden, weil dies die Wirksamkeit der Krebstherapie abschwächen kann. Kommt es zu immunvermittelten Nebenwirkungen, kann die systemische Gabe von Corticosteroiden aber notwendig werden. Führt dies zu einer Besserung der Nebenwirkungen, sollten die Corticosteroide langsam ausgeschlichen werden, weil anderenfalls die Nebenwirkungen wieder auftreten können.
Die Anwendung von Opdualag bei Frauen im gebärfähigen Alter, die nicht verhüten, wird nicht empfohlen, es sei denn, der klinische Nutzen überwiegt das potenzielle Risiko. Zuverlässige Verhütungsmethoden sind während der Therapie und nach der letzten Gabe für mindestens fünf Monate anzuwenden. In der Stillzeit kann Opdualag außer in den ersten Tagen nach der Geburt angewendet werden, wenn dies aus klinischer Sicht notwendig ist.
Ausschlaggebend für die Zulassung waren die Ergebnisse der Phase-II/III-Studie CA224047. Sie schloss 714 Patienten mit zuvor unbehandeltem metastasiertem oder nicht resezierbarem Melanom ein, die entweder mit Nivolumab allein (480 mg alle vier Wochen, 359 Patienten) oder mit Nivolumab/Relatlimab (480 mg/160 mg alle vier Wochen, 355 Patienten) behandelt wurden. Die Randomisierung wurde stratifiziert nach Tumor-PD-L1-Expression (≥ 1 Prozent versus < 1 Prozent). Der primäre Wirksamkeitsendpunkt war das progressionsfreie Überleben (PFS), sekundäre Endpunkte waren das Gesamtüberleben (OS) und die Gesamtansprechrate (ORR).
In der Gesamtpopulation wurde eine signifikante Verbesserung des PFS beobachtet (median 10,2 Monate unter Nivolumab/Relatlimab versus 4,63 Monate unter Nivolumab). In der Subgruppe der Patienten mit PD-L1-Expression < 1 Prozent (209 Personen in der Nivolumab/Relatlimab-Gruppe und 212 in der Nivolumab-Gruppe) lauteten die Ergebnisse: PFS median 6,7 versus 3,0 Monate und ORR 36,4 versus 24,1 Prozent. Das mediane OS war in dieser Subgruppe zum Zeitpunkt der Auswertung nach median 17,78 Monaten in der Nivolumab/Relatlimab-Gruppe noch nicht erreicht und betrug in der Nivolumab-Gruppe 27,0 Monate.
Die häufigsten Nebenwirkungen von Opdualag sind Ermüdung/Fatigue, Muskel- und Skelettschmerzen, Ausschlag, Arthralgie, Diarrhö, Pruritus und Kopfschmerzen. Die häufigsten schwerwiegenden Nebenwirkungen sind Nebenniereninsuffizienz, Anämie, Rückenschmerzen, Kolitis, Diarrhö, Myokarditis, Pneumonie und Harnwegsinfektion.
Das Medikament ist bei 2 bis 8 °C im Kühlschrank und im Umkarton zu lagern.
Checkpoint-Inhibitoren für die Krebsimmuntherapie gibt es mittlerweile viele. Relatlimab ist allerdings der erste gegen das Lymphozyten-Aktivierungsgen 3 (LAG-3) gerichtete Antikörper. Damit gibt es nun einen weiteren Signalweg, dessen Hemmung beim Melanom einen klinischen Nutzen erzielt. Schon aufgrund des neuen Targets ist Relatlimab als Sprunginnovation zu sehen.
Die Fixkombination von Relatlimab und dem PD-1-Hemmer Nivolumab in Opdualag® ergibt aufgrund des synergistischen Wirkprinzips Sinn. Die Kombination führt zu einer verstärkten T-Zell-Aktivierung durch die parallele Blockade zweier inhibitorischer Signalwege. In der Zulassungsstudie verlängerte die duale Immuntherapie das mediane progressionsfreie Überleben gegenüber einer Nivolumab-Monotherapie signifikant, insbesondere bei Patienten mit niedriger PD-L1-Expression.
Genau für dieses nicht kleine Patientenkollektiv, also Betroffene mit einer PD-L1-Expression kleiner 1 Prozent, ist Opdualag nun auch zugelassen und wird für die Erstlinienbehandlung des fortgeschrittenen Melanoms zukünftig sicher eine wichtige Therapieoption werden.
Wie sieht es mit der Sicherheit der dualen Krebsimmuntherapie aus? Die Inzidenz von Grad-3- bis -5-Nebenwirkungen bei Patienten mit fortgeschrittenem Melanom betrug 43 Prozent in der Zulassungsstudie, unter Nivolumab-Monotherapie nur 35 Prozent. Hier gilt es also, verstärkt auf Nebenwirkungen zu achten. Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) kommt aber zu dem Schluss, dass bei Opdualag trotzdem der Nutzen die Risiken überwiegt.
Sven Siebenand, Chefredakteur