| Cornelia Dölger |
| 04.08.2026 16:20 Uhr |
Eine Umstellung in einem Verblisterungssystem bei einem großen Pflegeanbieter hat den BVVA auf den Plan gerufen. / © (c) Kzenon
In Informationsschreiben an seine Partnerapotheken hatte der Betreiber Korian im Mai eine Umstellung im Verblisterungssystem angekündigt. In den mehr als 200 von Korian betriebenen Pflegeeinrichtungen sollte ein einheitliches Verblisterungssystem eingeführt werden, das auf einer Kooperation mit dem Darmstädter Anbieter Omnicell fußt. Auf diese Schreiben wurde der BVVA aufmerksam – und hatte etliche Einwände.
Vor allem daran, dass der Pflegeanbieter Druck auf die Partnerapotheken ausübte, störte sich der Verband. Wie er nun wissen ließ, nahm er daher Kontakt mit Korian auf. Rechtswidrige Inhalte sah er etwa darin, dass der Anbieter in dem Schreiben schlichtweg die Entscheidung verkündet hatte, in seinen Pflegeheimen bundesweit auf das Verblisterungssystem von Omnicell umzustellen. »Eine solche Entscheidung darf und kann Korian unseres Erachtens nicht treffen«, so der BVVA.
Die Verblisterung sei vielmehr eine pharmazeutische Tätigkeit, »die den Apotheken oder einem von der Apotheke beauftragten Blisterzentrum mit einer Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 AMG vorbehalten ist«. Die Apotheke müsse ohne Fremdeinfluss durch Dritte eigenverantwortlich entscheiden können. Mithin dürfe eine Pflegeeinrichtung darauf keinen Einfluss nehmen. Eben dieser Eindruck werde in dem Schreiben aber erzeugt.
Auch dass Korian die Folgen für Partnerapotheken skizziert, die nicht das Omnicell-System nutzen, stieß beim BVVA auf entschiedene Ablehnung. Damit sei weiterer Druck auf die bisherigen Partnerapotheken ausgeübt worden, so der BVVA – noch gesteigert mit Hinweisen auf das Umsatzpotenzial der Korian-Einrichtungen für die Apotheken.
Man wandte sich also schriftlich an den Pflegeanbieter, um auf die aus Sicht des BVVA »apothekenrechtswidrige und unlautere Einflussnahme von Korian auf die vom Apothekenleiter in Eigenverantwortung zu treffenden pharmazeutischen Entscheidungen in der Apotheke« hinzuweisen. Zunächst blieb dieser Hinweis ohne Folgen. In einem ersten Antwortschreiben habe Korian »jegliches apothekenrechtswidrige und unlautere Verhalten« abgestritten, teilt der BVVA mit. Der Verband entschloss sich also, die kritischen Passagen noch einmal aufzuzeigen – und diesmal lenkte der Anbieter ein.
Zwar stritt er weiterhin ab, rechtswidrig gehandelt zu haben. Er kündigte aber an, dass er die Kommunikation mit den Partnerapotheken anpassen wolle. »Insbesondere die Aussagen zur ausschließlichen Zusammenarbeit mit Omnicell-Apotheken, zum möglichen Austausch der bisherigen Partnerapotheke und zum Umsatzpotenzial bilden die tatsächliche Aufgaben- und Verantwortungsverteilung nicht hinreichend differenziert ab«, zitiert der BVVA aus der Korian-Antwort.