Burda darf bei »IhreApotheken.de« einsteigen |
Cornelia Dölger |
10.08.2022 12:30 Uhr |
Grünes Licht: Burda und Noweda machen bei der Plattform »IhreApotheken .de« nun gemeinsame Sache. / Foto: Adobe Stock/Denys Rudyi
Das Bundeskartellamt hat die geplante Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Apothekergenossenschaft Noweda und dem Burda Verlag fusionskontrollrechtlich freigegeben. Das teilte die Behörde heute mit. »Wir haben keine Bedenken gegen den Einstieg von Burda bei Noweda« erklärte Präsident Andreas Mundt. Das Vorhaben folge dem Trend, Gesundheitsinformationen mit einer Apotheken-Bestellplattform zu verknüpfen, um umfassende digitale Gesundheitsplattformen zu entwickeln. Nach wie vor seien die Apotheken im Noweda-Verbund frei darin zu wählen, welche Plattformen sie nutzen wollen. »Es kommt gerade in dieser frühen Marktphase darauf an, die parallele Nutzung und den Wechsel zwischen Plattformen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für Apotheken zu ermöglichen«, so Mundt. Mitte Juli hatten Burda und Noweda den Plan verkündet.
Bereits seit 2019 bietet der sogenannte Zukunftspakt Apotheke, initiiert von der Noweda sowie dem Burda-Verlag, die Bestellplattform Ihreapotheken.de (ia.de) an. Nun sollen die digitalen Aktivitäten unter dem Dach des geplanten Gemeinschaftsunternehmens vereint werden. Allerdings sei es für eine abschließende kartellrechtliche Bewertung dieser und anderer Apotheken- und Gesundheitsplattformen noch zu früh, schreibt das Bundeskartellamt. Dies hänge auch von der zukünftigen Ausgestaltung und dem tatsächlichen Betrieb der Plattformen ab.
Seit gut einem Dreivierteljahr agiert die Plattform als Kapitalgesellschaft, genauer: als so genannte Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), also eine Aktiengesellschaft, die anstelle eines Vorstands über persönlich haftende Gesellschafter verfügt. Dass nun neben Noweda ein weiterer hinzukommt, ändert an der Gewichtung nichts: Die Apothekergenossenschaft bleibt dauerhafte Mehrheitsbeteiligte. Damit soll eine Übernahme der Plattform durch apothekenfremde Dritte ausgeschlossen bleiben.