Bundestag beschließt neue Corona-Messzahlen |
In der wohl letzten Bundestagssitzung dieser Legislaturperiode beschloss das Parlament am Dienstag unter anderem eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. / Foto: Imago Images/Achille Abboud
Die Zahl an Krankenhauspatienten, die an Covid-19 erkrankt sind, soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die angesichts der Impfungen nicht mehr als so aussagekräftig gelten.
Berücksichtigt werden sollen aber auch «weitere Indikatoren». Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, verfügbare Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann jeweils festlegen können, wo kritische Schwellen liegen, ab denen weitergehende Alltagsbeschränkungen greifen.
Außerdem sollen Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden können, ob sie geimpft sind. Die Möglichkeit soll nur während der festgestellten «epidemischen Lage von nationaler Tragweite» gelten, die der Bundestag vergangene Woche für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. «Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt», stellt der Gesetzentwurf klar.
Die Änderungen im Infektionsschutzgesetz wurden an das Gesetzesverfahren angehängt, mit dem ein milliardenschwerer Hilfsfonds für den Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands eingerichtet wird. Der Bundesrat soll den Neuregelungen in einer Sondersitzung am Freitag noch zustimmen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.