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Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz

Bundestag beschließt Lieferengpass-Paket

Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) verabschiedet. Um auf Medikamentenmangel schnell und unbürokratisch reagieren zu können, räumt die Regierung den Offizinen mehr Spielraum ein.
Christina Müller
13.02.2020  16:28 Uhr

Mit dem GKV-FKG reformiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den sogenannten morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA), der dem finanziellen Ausgleich zwischen den Krankenkassen dient. Für die Apotheker hat das Gesetz einen angenehmen Nebeneffekt: Die Regierung trifft darin auch Vorkehrungen, um Lieferengpässe zu verhindern beziehungsweise effektiv darauf reagieren zu können, wenn ein Arzneimittel knapp wird.

In diesem Zuge gestattet sie den Offizinen, beim Auftreten eines Engpasses ein teureres als das verordnete Arzneimittel abzugeben, falls nötig. Damit hebelt sie praktisch den Preisanker aus. Näheres regeln der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Partner des Rahmenvertrags.

Zu diesem Schritt habe sich das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entschlossen, weil Patienten den Mangel »in der Apotheke spüren«, sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesgesundheitsminister, Thomas Gebhart, als Stellvertreter der Regierung bei der Plenarsitzung im Bundestag. Es handele sich um ein sehr dringliches Thema, daher habe man es kurzfristig ins GKV-FKG aufgenommen. Die Versicherten sollten ihre benötigten Medikamente bekommen können, ohne draufzahlen zu müssen. Denn mögliche anfallende Mehrkosten tragen gemäß Gesetz künftig die Krankenkassen.

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus begrüßte ausdrücklich die Streichung der zunächst angedachten 24-Stunden-Regel. Danach hätten die Apotheken bei Nichtverfügbarkeit erst nach Ablauf einer 24-Stunden-Frist ein alternatives Präparat abgeben dürfen – den Preisanker hätten sie dennoch beachten müssen. Für die Offizinen hätte das sogar eine Einschränkung ihres Handlungsspielraums bei Lieferengpässen bedeutet. Die Folgen wären »mehr Bürokratie in den Apotheken und mehr Unmut bei den Patienten« gewesen, so Aschenberg-Dugnus.

Der Arzneimittelexperte der Union, Michael Hennrich (CDU), kündigte an, im Kampf gegen Lieferengpässe »werden weitere Schritte folgen«. Es sei aber ein gutes Signal, dass Minister Spahn die Vorschläge aufgegriffen habe, die CDU und CSU im September in einem Positionspapier festgehalten hatten. »Wir lassen die Apotheken und Patienten nicht allein«, sagte Hennrich. Nun gelte es, das Thema auf europäischer Ebene zu diskutieren und die Bedingungen für die pharmazeutischen Unternehmen für die Produktion in Europa zu verbessern.

Dem Gesetz stimmten die Fraktionen von SPD, Union, Grünen und FDP zu. AfD und Linke votierten dagegen. Das GKV-FKG wird voraussichtlich am 13. März auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen. Es ist nicht zustimmungspflichtig. Morgen berät die Länderkammer zunächst über einen Entschließungsantrag der Bundesländer Hessen und Rheinland-Pfalz. Darin fordern sie unter anderem, den Jour Fixe im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) damit zu beauftragen, weitere Empfehlungen zur Vermeidung von Lieferengpässen zu entwickeln.

 

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