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Gesetze zur GKV

Bundesrechnungshof: BMG-Gesetze könnten Armut verstärken

BMG selbst ging von einer problematischen Finanzierung aus

Weiter habe das BMG beispielsweise die Fristen für die Prüfung der Gesetzesentwürfe durch andere Bundesministerien erheblich verkürzt, sodass diese sowie Verbände kaum Zeit hatten, die Entwürfe genau gegenzuchecken und ihre Stellungnahmen dazu abzugeben. Zudem habe es das BMG versäumt, den Nachhaltigkeitskoordinator in die Gesetzesentwicklung einzubinden. Das BMG sei außerdem nicht auf die Auswirkungen des demografischen Wandels oder die Generationengerechtigkeit eingegangen. »Stattdessen betonte es, Leistungsfähigkeit und Stabilität der GKV seien aufgrund der positiven Wirtschaftsentwicklung gesichert«, heißt es in dem Bericht. Das Problem dabei: Laut dem BRH ging das BMG in internen Prognosen von einer »ansteigenden Unterdeckung der GKV infolge der demografischen Alterung aus.« Zudem hatten die beteiligten Verbände im Gesetzgebungsverfahren kritisiert, dass die kurzfristigen Entlastungen, die durch das Gesetz geschaffen werden sollten, mit langfristigen Risiken und später stark ansteigenden Erträgen erkauft werden.

Der BRH schlussfolgert deswegen:

Das BMG entlastet mit seinen Gesetzesvorhaben überwiegend die jetzigen Rentnergenerationen und belastet die zukünftigen Generationen. Seine eigenen Zweifel an der Generationengerechtigkeit der Gesetzesvorhaben hat es nur intern formuliert. Mögliche Zielkonflikte oder die Auswirkungen und Nebenwirkungen auf die Generationengerechtigkeit hat das BMG in den Gesetzesfolgenabschätzungen nicht aufgezeigt.
Bundesrechnungshof

Aber das BMG habe nicht nur Aspekte der Generationengerechtigkeit im Rahmen der Gesetze unterlassen, sondern auch die Stärkung des sozialen Zusammenhalts vernachlässigt, so der BRH. Das BMG hätte Alternativen zu den vorgesehenen Freibeträgen für Betriebsrentner prüfen müssen, um Altersarmut wirksam zu bekämpfen, heißt es. Stattdessen habe das BMG in Kauf genommen, dass für die Entlastungen dieser vergleichsweise gut versorgten Gruppe auch Geringverdiener aufkommen müssen. Dies könne Armutseffekte sogar noch verstärken und damit sei fraglich, ob diese Umverteilung den sozialen Zusammenhalt stärke, schlussfolgert der BRH.

Bevor der BRH den Bericht veröffentlicht hat, gab er dem BMG die Möglichkeit, Stellung zu den fehlenden Aspekten der Nachhaltigkeit zu nehmen. Dabei hat das BMG dem BRH gegenüber bestätigt, dass es die Nachhaltigkeitsaspekte umfassender hätte darstellen können. In anderen Fällen hat es aber nur in Teilen auf die Beanstandungen reagiert und teils sogar mögliche negative Auswirkungen der Gesetze in Abrede gestellt. Insgesamt schlussfolgert der BRH damit: »Das BMG sollte die Anforderungen der Nachhaltigkeitsstrategie bei seinen Gesetzesvorhaben stets berücksichtigen. In seinen Gesetzesfolgenabschätzungen sollte es die Auswirkungen, Alternativen und möglichen Zielkonflikte umfassend aufzeigen und die Übereinstimmung mit einer nachhaltigen Entwicklung nachweisen.«

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