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Gesetze zur GKV

Bundesrechnungshof: BMG-Gesetze könnten Armut verstärken

In einem aktuellen Bericht kritisiert der Bundesrechnungshof das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scharf. Das Ministerium habe bei zwei Gesetzen von 2018 und 2019 Aspekte der Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeit und Stärkung des sozialen Zusammenhalts nicht berücksichtigt. Damit können die Gesetze zur GKV-Finanzierung laut Rechnungshof sogar zu Armut und die Benachteiligung zukünftiger Generationen beitragen.
Charlotte Kurz
28.01.2022  16:30 Uhr

Seit 2016 orientiert sich die Bundesregierung bei ihrem Handeln an den 17 globalen Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, die von den Vereinten Nationen beschlossen und schrittweise bis zum Jahr 2030 auf den Weg gebracht werden sollen. Diese Ziele (auch Sustainable Development Goals (SDGs) genannt), beinhalten unter anderem das Ziel Armut beenden, gesundes Leben und Wohlergehen ermöglichen und Ungleichheiten in und zwischen den Ländern verringern. Die Regierung hat zuletzt eine Weiterentwicklung dieser Nachhaltigkeitsstrategie am 10. März 2021 beschlossen.

Ganz konkret bedeutet die Nachhaltigkeitsstrategie, dass die Regierung bei allen Gesetzentwürfen darstellen muss, ob deren Wirkungen auch eine nachhaltige Entwicklung, also etwa die demografische Entwicklung, die Generationengerechtigkeit oder auch die Stärkung des sozialen Zusammenhalts berücksichtigt. Der Bundesrechnungshof (BRH) hat sich nun zwei Gesetze ganz konkret angeschaut und geprüft, ob das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Nachhaltigkeitsaspekte bei den sogenannten Gesetzesfolgenabschätzungen berücksichtigt hat. In einem Bericht des BRH vom 26. Januar 2022, der der PZ vorliegt, wird nun der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags über diese Sache informiert.

Dabei geht es um zwei Gesetze, die die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und somit alle gesetzlich Versicherten sowie alle Steuerzahler in Deutschland betreffen, die über den Bundeszuschuss ebenfalls die GKV finanziell unterstützen. Bei den Gesetzen handelt es sich um das GKV-Versicherten-Entlastungsgesetz, das 2018 und das GKV-Betriebsrenten-Freibetragsgesetz, das ein Jahr später in Kraft getreten ist. In Kürze geht es in ersterem darum, dass die GKV-Beiträge unter anderem paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen, Finanzreserven der Kassen abgebaut und Kleinselbstständige entlastet werden. Mit dem Betriebsrenten-Freibetragsgesetz wiederum sollen rund vier Millionen Betriebsrentner ab 2020 um insgesamt 1,2 Milliarden Euro jedes Jahr entlastet werden. Beide Gesetze fallen in die Amtszeit des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU).

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