Bundesrechnungshof: BMG-Gesetze könnten Armut verstärken |
Der Bundesrechnungshof kommt dabei zu dem Schluss, dass das BMG im Zuge dieser Gesetze unter anderem Aspekte der Nachhaltigkeit, des sozialen Zusammenhalts und der Generationengerechtigkeit nicht berücksichtigt hat. Eigentlich ist das BMG dazu verpflichtet, die Finanzierung der GKV auf diese Aspekte hin zu überprüfen und entsprechend zu sichern. Die Finanzierung der GKV beruht auf dem sogenannten Umlageverfahren. Alle Beiträge, die derzeit von Versicherten eingezahlt werden, werden direkt für die Bezahlung der Leistungserbringer, also Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker verwendet. Die Folgen des demografischen Wandels mit auf der einen Seite weniger Versicherten, die in den Topf einzahlen und auf der anderen Seite immer höheren Kosten durch einen größer werdenden Anteil von älteren Menschen könnten die Funktionsfähigkeit des Umlagesystems und damit die Finanzstabilität der GKV beeinträchtigen, so der BRH. Der Anteil älterer Menschen werde bis zum Jahr 2060 auf das 1,5-fache oder Doppelte ansteigen, zitiert er eine Prognose des Bundesinnenministeriums von 2017.
Dies könne sich zudem auf die Höhe des Bundeszuschusses und damit auf den Bundeshaushalt auswirken. Von 2008 bis 2019 seien die Ausgaben der GKV von 161 Milliarden auf 252 Milliarden Euro gestiegen. Der Bundeszuschuss erhöhte sich von 2,5 Milliarden Euro (2008) auf 18 Milliarden Euro (2020). Für das aktuelle Jahr liegt er bereits bei insgesamt 28,5 Milliarden Euro. Auch der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist von 1992 bis 2018 von 9,4 Prozent auf 11,7 Prozent gestiegen, so der BRH.
Deswegen wäre es Aufgabe des BMG dieses System zu sichern, so der BRH sinngemäß. Allerdings habe das Ministerium dies bei den untersuchten Gesetzen nicht ausreichend berücksichtigt. Die beiden Gesetze haben insgesamt jährliche Mindereinnahmen der GKV von 3 bis 3,5 Milliarden Euro zur Folge. Weiter entstünden den öffentlichen Arbeitgebern und den Trägern der Gesetzlichen Rentenversicherung jährliche Mehrbelastungen von 2,1 Milliarden Euro, schreibt der BRH. Insgesamt verursachen die beiden Gesetze also finanzielle Auswirkungen von zunächst 5,1 bis 5,6 Milliarden Euro jährlich. Trotz dieser jährlichen Mindereinnahmen in Milliardenhöhe sah das BMG aber keine Evaluierung der Gesetze vor, kritisiert der BRH.