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Epidemische Notlage
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Bundesrat verlängert Corona-Regeln

Der Bundesrat hat heute der Verlängerung der Corona-Sonderregelungen zugestimmt. Sie wären ansonsten zum 31. März ausgelaufen. Künftig muss der Bundestag die Situation alle drei Monate neu bewerten und feststellen, ob weiterhin eine epidemische Notlage besteht oder nicht. Die pandemiebedingten Regelungen für Apotheker bleiben bestehen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 26.03.2021  13:48 Uhr

Bislang sollten alle Regelungen höchstens bis 31. März 2021 gelten, mindestens aber solange, bis der Bundestag die epidemische Lage mit nationaler Tragweite aufhebt und dies im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Künftig soll dies anders laufen: Für die Dauer der Regeln wird es keine festgelegten Termine mehr geben, sondern sie knüpfen nur noch an die Feststellung der epidemischen Notlage. Diese gilt automatisch als aufgehoben, sofern nicht der Bundestag spätestens alle drei Monate das Fortbestehen feststellt.

Grund für die Verlängerung ist die »weiterhin dynamische Infektionslage«, teilte die Länderkammer heute mit. Schon im Februar hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in dem entsprechenden Gesetzentwurf die »nach wie vor dynamische Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit COVID-19« angeführt. Am 3. März verlängerte der Bundestag die Epidemielage bis Ende Juni. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll teilweise bereits am 1. April beziehungsweise am 1. Juli in Kraft treten, ansonsten am Tag nach der Verkündung.

Sonderregeln bieten mehr Spielraum für Apotheker

Die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker während der Pandemie regelt die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung. Sie gilt seit März 2020 und beinhaltet etwa flexiblere Abgabevorschriften für verordnete Arzneimittel. Bei der Abgabe von Rabattarzneimitteln zum Beispiel haben Apotheker deutlich mehr Spielraum. Auch das Auseinzeln ist in der Ausnahmelage leichter möglich. In Krankenhäusern greift die Verlängerung der Sonderregeln ebenfalls, etwa ist die sogenannte ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung davon betroffen. Sie regelt, dass Klinik-Vorräte von bestimmten Arzneimitteln künftig für drei statt für zwei Wochen reichen müssen. Dies hatte das BMG im Sommer angeordnet, um die Versorgung der Intensivstationen mit Arzneimitteln zu sichern.

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