Bundesrat ist kritisch |
Jennifer Evans |
20.09.2019 15:54 Uhr |
Das DVG sieht vor, dass Ärzte ab 2020 Apps verschreiben dürfen. Auch sollen Online-Sprechstunden zum Versorgungsalltag gehören. / Foto: Fotolia/Bjrn Wylezich
Mit dem DVG sollen Patienten in Zukunft unter anderem von digitalen Angeboten in der Versorgung profitieren können. Ab 2020 soll es beispielsweise die App auf Rezept geben und auch andere telemedizinische Angebote wie die Online-Sprechstunde sollen zum Versorgungsalltag gehören. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hält das Gesetz für einen »Paradigmenwechsel im Gesundheitssystem«.
Sein Vorstoß hatte allerdings für Unmut gesorgt. Unter anderem stand das geplante beschleunigte Zulassungsverfahren für digitale Anwendungen in der Kritik. Diese sollen nämlich demnächst in einem ersten Schritt vom BfArM auf Datenschutz und -sicherheit, Qualität sowie Funktionstauglichkeit geprüft werden. Gibt das Bundesinstitut grünes Licht, wird die jeweilige Anwendung ein Jahr lang von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet. Erst innerhalb des ersten Jahres muss der Hersteller gegenüber dem BfArM nachweisen, dass sein Produkt die Versorgung verbessert. Dieses Vorhaben hatte der Gesundheitsausschuss des Bundesrats bemängelt, weil eine Nutzen- und Wirtschaftlichkeitsprüfung so künftig am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vorbeigeht.
Deutliche Kritik geht nun auch aus der Stellungnahme des Bundesrats zum DVG hervor: Die Entscheidung, welche digitale Gesundheitsanwendung erstattungsfähig ist, sollte demnach einer unabhängigen Institution obliegen und nicht dem BfArM. Für problematisch hält der Rat außerdem, dass für den Anspruch auf die Versorgung mit einer App die Genehmigung der Kasse ausreicht. Dies sei ein Systembruch, heißt es. Darüber hinaus sehen die Länder den Schutz sensibler Gesundheitsdaten durch das geplante Gesetz in Gefahr. Weil die Kassen künftig digitale Innovationen fördern dürfen, befürchtet der Bundesrat, diese könnten womöglich Gesundheitsprofile ihrer Versicherten erstellen und bestimmte Personengruppen diskriminieren.
Im DVG ist außerdem geregelt, dass sich Arztpraxen und Apotheken an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen müssen und Heil- und Hilfsmittel auf elektronischem Weg verordnet werden können. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und soll im Januar 2020 in Kraft treten. Zunächst wird aber die Stellungnahme des Bundesrats an die Bundesregierung weitergeleitet. Sobald diese sich geäußert hat, geht der Gesetzentwurf samt Stellungnahme zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Bundestag.