Bundesapothekerkammer legt Curriculum vor |
Die Grippeimpfung in Apotheken erfolgt intramuskulär in den Oberarm. Die Impftechnik wird Apothekern in einer Schulung von Ärzten beigebracht. / Foto: Your Photo Today
Die Möglichkeit für Apotheker, in der Offizin gegen Influenza zu impfen, wurde bekanntlich mit dem Masernschutzgesetz geschaffen, das am 1. März 2020 in Kraft trat. Bevor Apotheker aber tatsächlich zur Spritze greifen und so ihren Beitrag zur Verbesserung der Impfquote leisten können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Apotheke muss an einem Modellprojekt für die saisonale Grippeimpfung teilnehmen, der impfende Apotheker muss eine Zusatzqualifikation erworben haben und in der Apotheke müssen entsprechende Räumlichkeiten sowie die Ausstattung für die Impfung vorhanden sein.
Die Ausgestaltung der Modellprojekte ist derzeit noch Verhandlungssache zwischen Krankenkassen und Apotheken(-organisationen). Obwohl einige Apothekerkammern dem Impfen in Offizinen vor allem aus Rücksicht auf die Ärzte kritisch gegenüberstehen, dürfen an den Modellprojekten aus berufsrechtlicher Sicht künftig Apotheken in fast allen Bundesländern teilnehmen. In einigen Ländern, darunter Thüringen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt, mussten die Berufsordnungen der Kammern geändert werden, um Apothekern das Impfen zu erlauben. Ob das im Einzelnen geschehen ist, sollten Apotheker, die an Modellversuchen teilnehmen wollen, vorab mit ihrer zuständigen Kammer klären.
Bezüglich der Voraussetzungen Nummer 2 und 3 – Zusatzqualifikation und Räumlichkeiten – gibt es jetzt konkrete Vorgaben der Bundesapothekerkammer (BAK). Sie schreibt in einem Curriculum die Inhalte der entsprechenden Fortbildung für Apotheker sowie in einer Leitlinie auch die Voraussetzungen, die in der Apotheke für die Impfung erfüllt sein müssen, genau fest. Demnach dauert die Schulung mindestens acht Stunden und vermittelt theoretisches und praktisches Wissen über die Influenza, die Grippeschutzimpfung, Information und Beratung von Patienten zur Impfung, das Impfen an sich sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Impfreaktionen. Die praktischen Übungen müssen dabei von ärztlichen Referenten angeleitet werden. Am Ende der Fortbildung gibt es eine Lernerfolgskontrolle.