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Impfen in der Apotheke

Bundesapothekerkammer legt Curriculum vor

Um im Rahmen von Modellprojekten in der Apotheke gegen Grippe impfen zu dürfen, müssen Apotheker eine Zusatzqualifizierung erwerben. Die Bundesapothekerkammer hat dafür jetzt ein Curriculum erstellt.
AutorKontaktAnnette Mende
Datum 12.03.2020  16:08 Uhr

Auf den Notfall vorbereitet sein

Was gibt es sonst noch zu beachten? Wichtig ist, dass ausschließlich Apotheker und auch nur diejenigen impfen dürfen, die die entsprechende Fortbildung erfolgreich absolviert haben. Sie sollten selbst möglichst vollständig, mindestens aber gegen Masern und Hepatitis B geimpft sein. Schwangere oder stillende Frauen sollten nicht impfen. Schließt eine an einem Modellprojekt teilnehmende Krankenkasse einen Rabattvertrag mit einem bestimmten Impfstoff-Hersteller, darf gegebenenfalls nur dieser verimpft werden. Unmittelbar nach der Impfung ist diese im Impfausweis des Patienten und in den Unterlagen der Apotheke zu dokumentieren.

Für den seltenen Fall einer Anaphylaxie muss in der Apotheke ein schriftlicher Notfallplan vorhanden sein. Im Notfall sind die Notrufnummer 112 zu wählen und Erste-Hilfe-Maßnahmen zu ergreifen. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit der Grippeimpfung sind der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) zu melden.

Beispiele aus anderen Ländern

Die ABDA hat immer wieder betont, dass die Grippeimpfung in Apotheken keine Forderung der Apothekerschaft war. Die Bundesregierung erhofft sich aber mit der Schaffung einer weiteren Möglichkeit neben der Impfung in Arztpraxen eine Erhöhung der Impfquoten, die derzeit unstrittig zu niedrig sind. Diverse von der Weltgesundheitsorganisation und der EU-Kommission gesteckte Ziele für Durchimpfungsraten bis zu 75 Prozent bei den Risikogruppen Ältere und chronisch Kranke wurden verfehlt. So lag etwa in der Grippesaison 2016/2017 der Anteil der gegen Influenza geimpften Menschen ab 60 Jahren in Deutschland laut RKI bei lediglich 34,8 Prozent, wobei es zwischen den östlichen Bundesländern (50,9 Prozent) und den westlichen (29,8 Prozent) große Unterschiede gab.

Deutschland steht mit der Neuregelung im internationalen Vergleich nicht allein da. Weltweit dürfen Apotheker in mindestens 20 Ländern gegen Grippe impfen. In Europa sind das Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Malta, Norwegen, Portugal und die Schweiz, darüber hinaus Argentinien, Australien, Brasilien, Costa Rica, Israel, Kanada, Neuseeland, Philippinen, Südafrika, Tunesien und die USA. Erfahrungen etwa aus Irland, wo Apotheker seit der Saison 2011/2012 impfen dürfen, zeigen, dass durch das zusätzliche Angebot die Durchimpfungsrate in der Tat kontinuierlich ansteigt.

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