Bund soll bei Botanicals Druck machen |
Cornelia Dölger |
20.01.2021 17:00 Uhr |
Auf dieser Liste stehen demnach aktuell 2078 gesundheitsbezogene Aussagen zu pflanzlichen Stoffen in Lebensmitteln und deren Zubereitungen, 530 davon seien bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geprüft und negativ bewertet worden, weil sie keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis aufwiesen. »Die Gefahr einer Irreführung des Verbrauchers besteht damit weiterhin entgegen der ursprünglichen Intention der Verordnung«, heißt es aus Baden-Württemberg.
Die Bewertungslücke ziehe weiter nach sich, dass Verbraucher ungeprüft beworbene Nahrungsergänzungsmittel kaum noch von pflanzlichen Arzneimitteln unterscheiden könnten. Deren Sicherheit, Qualität und Wirksamkeit müsse allerdings verpflichtend in nationalen oder europäischen Zulassungs- beziehungsweise Registrierungsverfahren dargelegt werden, heißt es. Eine klare Abgrenzung sei nötig, »denn Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und eine Verwechslung kann mit Gesundheitsschädigungen einhergehen«.
Zudem könne die schwammige Unterscheidbarkeit zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Weil in den vergangenen Jahren immer mehr Lebensmittel mit Nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben verkauft würden, sähen sich die Hersteller pflanzlicher Arzneimittel durch den wachsenden Markt an Botanicals zunehmend in ihrer Existenz bedroht. Anders als Botanicals unterliegen pflanzliche Arzneimittel strengen Prüfkriterien.
Die Bundesregierung solle die EU-Kommission auffordern, die Verordnung »zeitnah« umzusetzen, heißt es in dem Antrag. Die Kommission schließlich solle die EFSA damit beauftragen, die On-Hold-Liste wie ursprünglich vorgesehen »umgehend« weiter zu bearbeiten. Für die Umsetzung der Verordnung seien keine neuen rechtlichen Regelungen nötig. Über den Antrag aus Baden-Württemberg dürften nun zunächst die Bundesratsausschüsse für EU, Verbraucherschutz und Gesundheit beraten.