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Coronavirus-Antigentests

Bund fördert heimische Antigentest-Produktion

Ab dem heutigen Mittwoch können Unternehmen in Deutschland, die ihre Produktion von Point-of-Care-Antigentests ausweiten möchten, Unterstützung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Für die Förderung stellt der Bund insgesamt bis zu 200 Millionen Euro bereit.
Cornelia Dölger
16.12.2020  15:32 Uhr

»Die Pandemie hat gezeigt, dass wir uns gerade bei sensiblen Produkten in Deutschland und Europa unabhängiger von Importen machen müssen«, schrieb Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) heute in einer gemeinsamen Mitteilung von Bundeswirtschafts- sowie Gesundheitsministerium. Die gelte auch für Testausstattungen. Die Fördergelder sollten den Firmen dazu verhelfen, »wettbewerbsfähige Produktionen von Antigentests in Deutschland aufzubauen«, so Altmaier. »So tragen wir zur erfolgreichen Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie bei.« Bei Schnelltests müsse sich das deutsche Gesundheitswesen auf den heimischen Markt verlassen können, ergänzte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Deshalb fördere der Bund den weiteren Aufbau der inländischen Produktion.

Erst Ende November hatte der Bund Nachschub an Antigentests geordert, um die zweite Welle der Coronavirus-Pandemie möglichst gut zu überstehen. Kurz darauf verkündete Spahn, dass in Deutschland nächstes Jahr sogar pro Monat mehr als 60 Millionen Antigentests zur Verfügung stehen sollen. Die Nachfrage nach den Schnelltests, deren Ergebnis innerhalb weniger Minuten vorliegt, ist so hoch, dass zwischenzeitlich die Produktion des häufig verkauften Antigentests von Roche an ein Limit stieß.

Experten wie der Virologe Professor Alexander Kekulé fordert zudem, dass Antigentests auch in Apotheken durchgeführt werden sollen. Die Vergütung der Abgabe von Antigentests in Apotheken ist bereits geregelt. 60 Cent erhalten die Apotheker je abgegebenem Test, regelt eine kürzlich in Kraft getretene Verordnung.

Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Gefördert werden der Mitteilung zufolge Firmen, die seit dem 11. November ihre Produktionskapazitäten entsprechend erhöht haben. Dabei ist nicht im Vorhinein festgelegt, welche Technologien förderwürdig sind – der Bund will »Raum und Anreiz für die Entwicklung auch innovativer (Test-)Produkte« geben. Die Firmen sollen einen Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionsausgaben bekommen, den sie nicht zurückzahlen müssen. Zudem gibt es einen Bonus von zehn Prozentpunkten für Unternehmen, die nachweislich mindestens 70 Prozent der zur Testproduktion nötigen Vorprodukte, Anlagenteile und Komponenten innerhalb Deutschlands oder der EU einkaufen.

Maximal 30 Millionen Euro Fördergelder dürfen pro Antragsteller fließen, insgesamt stehen für die Förderung bis zu 200 Millionen Euro bereit, hieß es. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen bis spätestens zum 31. Dezember dieses Jahres in Betrieb genommen werden und diesen Betrieb bis mindestens 30. Juni 2022 »zweckentsprechend« fortführen. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.  Grundlage ist die heute in Kraft getretene Richtlinie zur Bundesförderung von Produktionsanlagen für Point-of-Care-Antigentests, die das Bundeswirtschafts- und das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam erarbeitet haben.

Auch die Europäische Union (EU) möchte die Produktion und Abgabe von Antigentests erleichtern. Vor wenigen Tagen entschieden die EU-Mitgliedstaaten einstimmig, dass auf Coronavirus-Tests sowie Impfstoffe keine Mehrwertsteuer erhoben werden muss. Allerdings kann jedes Mitgliedsland selbst entscheiden, ob es einen reduzierten Steuersatz anwendet oder die Steuer komplett abschafft. Das Bundesfinanzministerium (BMF) prüft die Situation für Deutschland gerade.

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