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Coronavirus-Testverordnung

Bürger können sich bald wieder kostenfrei testen lassen  

Angesichts steigender Infektionszahlen sollen sich Bürger künftig wieder kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen können. Das geht aus dem Entwurf für eine Änderung der Testverordnung hervor. Darüber hinaus sollen Kliniken mehr Informationen über intensivmedizinisch betreute Covid-19-Patienten melden.
Stephanie Schersch
10.11.2021  12:30 Uhr
Bürger können sich bald wieder kostenfrei testen lassen  

Vor wenigen Tagen hat Deutschland einen traurigen Rekord aufgestellt. Erstmals seit Beginn der Pandemie lag die bundesweite Sieben-Tages-Inzidenz bei einem Wert von mehr als 200. Die vierte Welle hat das Land bereits fest im Griff. Wieder einmal sucht die Politik nach Wegen, um das Virus zurückzudrängen. Dabei arbeiten die geschäftsführende und die mutmaßlich neue Bundesregierung Hand in Hand an einer Lösung.

So sollen nun etwa die kostenlosen Bürgertests wieder an den Start gehen. Das hatten Vertreter einer möglichen Ampel-Koalition bereits in den zurückliegenden Tagen angekündigt. Anfang der Woche präsentierten sie einen Gesetzentwurf, der die Grundlage für neue Coronavirus-Schutzmaßnahmen bilden soll. Jetzt legte das noch CDU-geführte Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf für eine Änderung der Testverordnung vor, die den Bürgern erneut Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Tests in der Woche verschaffen soll.

Finanzielle Erwägungen sollen keine Rolle spielen

Erst vor knapp fünf Wochen war dieses Angebot zunächst ausgelaufen. So können sich Menschen seit dem 11. Oktober nur dann auf Staatskosten testen lassen, wenn eine Impfung etwa aus medizinischen Gründen für sie nicht infrage kommt. Damit sollte auch der Druck auf Ungeimpfte steigen, doch noch einmal die Immunisierung in Erwägung zu ziehen. Das aktuelle Infektionsgeschehen zwinge nun jedoch zu einer Neubewertung der Lage, heißt es in dem Entwurf, der der PZ vorliegt. So sei die Inanspruchnahme von Testmöglichkeiten »essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungsstrategie«, wie das BMG schreibt. Mit dem Wiederaufleben der kostenlosen Tests sei sichergestellt, dass Bürger »nicht etwa aufgrund finanzieller Erwägungen auf die Inanspruchnahme verzichten«.

Künftig müssen Bürger also kein Attest ihres Arztes oder eine anderen Nachweis in der Apotheke vorlegen, wenn sie sich kostenfrei testen lassen wollen. Lediglich den Personalausweis müssen sie mitnehmen. Mit dem vorübergehenden Ende der Bürgertests hatten in den zurückliegenden Wochen einige Teststellen ihren Betrieb heruntergefahren oder ganz eingestellt. Wer Coronavirus-Tests anbieten darf, regelt die Testverordnung im Detail. Neben Gesundheitsämtern zählen etwa Arztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Hilfsorganisationen und die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigungen dazu. Auch andere Anbieter können eine Genehmigung bekommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der nun geplanten Novelle setzt das BMG allerdings Grenzen. Demnach sollen als weitere Leistungserbringer künftig nur noch Drogerien oder Sanitätshäuser infrage kommen. Aber: »Die von den zuständigen Stellen bis dahin beauftragten Dritten können ihre Tätigkeit fortsetzen«, so das BMG.

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