Bürger können sich bald wieder kostenfrei testen lassen |
Ein Abstrich gibt Sicherheit: Schon bald sollen Bürger sich wieder kostenfrei in Apotheken auf das Coronavirus testen lassen können. / Foto: Imago Images/BeckerBredel
Vor wenigen Tagen hat Deutschland einen traurigen Rekord aufgestellt. Erstmals seit Beginn der Pandemie lag die bundesweite Sieben-Tages-Inzidenz bei einem Wert von mehr als 200. Die vierte Welle hat das Land bereits fest im Griff. Wieder einmal sucht die Politik nach Wegen, um das Virus zurückzudrängen. Dabei arbeiten die geschäftsführende und die mutmaßlich neue Bundesregierung Hand in Hand an einer Lösung.
So sollen nun etwa die kostenlosen Bürgertests wieder an den Start gehen. Das hatten Vertreter einer möglichen Ampel-Koalition bereits in den zurückliegenden Tagen angekündigt. Anfang der Woche präsentierten sie einen Gesetzentwurf, der die Grundlage für neue Coronavirus-Schutzmaßnahmen bilden soll. Jetzt legte das noch CDU-geführte Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Entwurf für eine Änderung der Testverordnung vor, die den Bürgern erneut Anspruch auf mindestens einen kostenlosen Tests in der Woche verschaffen soll.
Erst vor knapp fünf Wochen war dieses Angebot zunächst ausgelaufen. So können sich Menschen seit dem 11. Oktober nur dann auf Staatskosten testen lassen, wenn eine Impfung etwa aus medizinischen Gründen für sie nicht infrage kommt. Damit sollte auch der Druck auf Ungeimpfte steigen, doch noch einmal die Immunisierung in Erwägung zu ziehen. Das aktuelle Infektionsgeschehen zwinge nun jedoch zu einer Neubewertung der Lage, heißt es in dem Entwurf, der der PZ vorliegt. So sei die Inanspruchnahme von Testmöglichkeiten »essentieller Bestandteil einer umfassenden Pandemie-Bekämpfungsstrategie«, wie das BMG schreibt. Mit dem Wiederaufleben der kostenlosen Tests sei sichergestellt, dass Bürger »nicht etwa aufgrund finanzieller Erwägungen auf die Inanspruchnahme verzichten«.
Künftig müssen Bürger also kein Attest ihres Arztes oder eine anderen Nachweis in der Apotheke vorlegen, wenn sie sich kostenfrei testen lassen wollen. Lediglich den Personalausweis müssen sie mitnehmen. Mit dem vorübergehenden Ende der Bürgertests hatten in den zurückliegenden Wochen einige Teststellen ihren Betrieb heruntergefahren oder ganz eingestellt. Wer Coronavirus-Tests anbieten darf, regelt die Testverordnung im Detail. Neben Gesundheitsämtern zählen etwa Arztpraxen, Apotheken, medizinische Labore, Hilfsorganisationen und die Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigungen dazu. Auch andere Anbieter können eine Genehmigung bekommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der nun geplanten Novelle setzt das BMG allerdings Grenzen. Demnach sollen als weitere Leistungserbringer künftig nur noch Drogerien oder Sanitätshäuser infrage kommen. Aber: »Die von den zuständigen Stellen bis dahin beauftragten Dritten können ihre Tätigkeit fortsetzen«, so das BMG.
An der Vergütung der Leistungserbringer ändert sich derweil nichts. Apotheken etwa sollen auch in Zukunft 8 Euro für die Testung und weitere 3,50 Euro für die Sachkosten erhalten. 5 Euro gibt es für die Überwachung eines Antigen-Schnelltests, den der Kunde selbst durchführt. Wie bislang rechnen auch Offizinen die Leistungen über die KVen ab. Bis zum 25. November bleibt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Zeit, die Abrechnungsmodalitäten an die neuen Vorgaben anzupassen.
Auf den Bund werden mit dem erneuten Start der Bürgertests deutliche Mehrkosten zukommen. Deren Höhe allerdings ist schwer zu kalkulieren, da unklar ist, wie rege die Bürger das für sie kostenfreie Angebot in Anspruch nehmen. Bis zum 31. März 2022 sollen die Bürgertests Stand heute in jedem Fall bleiben, so soll die gesamte Testverordnung bis zu diesem Datum in die Verlängerung gehen. In Kraft treten werden die neuen Regeln am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger. Das dürfte bereits in wenigen Tagen geschehen.
Darüber hinaus will das BMG auch die sogenannte DIVI-Intensiv-Registerverordnung novellieren. Demnach sollen Kliniken dem Robert-Koch-Institut künftig differenzierter melden, wie viele Coronavirus-Patienten sie auf ihren Intensivstationen betreuen. So sollen sie die Angaben in Erwachsene und Kinder beziehungsweise nach Alter aufschlüsseln. Auch die Anzahl der Schwangeren sowie der Impfstatus und nach Möglichkeit die Virusvariante sollen die Krankenhäuser weitergeben.
Zudem soll die sogenannten Surveillance-Verordnung bis Ende September 2022 verlängert werden. Sie regelt die Genomsequenzierung, um einen Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.