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Coronavirus-Testverordnung
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Bürger können sich bald wieder kostenfrei testen lassen  

Angesichts steigender Infektionszahlen sollen sich Bürger künftig wieder kostenfrei auf das Coronavirus testen lassen können. Das geht aus dem Entwurf für eine Änderung der Testverordnung hervor. Darüber hinaus sollen Kliniken mehr Informationen über intensivmedizinisch betreute Covid-19-Patienten melden.
AutorKontaktStephanie Schersch
Datum 10.11.2021  12:30 Uhr

Vergütung bleibt bei 11,50 Euro 

An der Vergütung der Leistungserbringer ändert sich derweil nichts. Apotheken etwa sollen auch in Zukunft 8 Euro für die Testung und weitere 3,50 Euro für die Sachkosten erhalten. 5 Euro gibt es für die Überwachung eines Antigen-Schnelltests, den der Kunde selbst durchführt. Wie bislang rechnen auch Offizinen die Leistungen über die KVen ab. Bis zum 25. November bleibt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Zeit, die Abrechnungsmodalitäten an die neuen Vorgaben anzupassen.

Auf den Bund werden mit dem erneuten Start der Bürgertests deutliche Mehrkosten zukommen. Deren Höhe allerdings ist schwer zu kalkulieren, da unklar ist, wie rege die Bürger das für sie kostenfreie Angebot in Anspruch nehmen. Bis zum 31. März 2022 sollen die Bürgertests Stand heute in jedem Fall bleiben, so soll die gesamte Testverordnung bis zu diesem Datum in die Verlängerung gehen. In Kraft treten werden die neuen Regeln am Tag nach ihrer Verkündung im Bundesanzeiger. Das dürfte bereits in wenigen Tagen geschehen.

Kliniken müssen Daten aufschlüsseln

Darüber hinaus will das BMG auch die sogenannte DIVI-Intensiv-Registerverordnung novellieren. Demnach sollen Kliniken dem Robert-Koch-Institut künftig differenzierter melden, wie viele Coronavirus-Patienten sie auf ihren Intensivstationen betreuen. So sollen sie die Angaben in Erwachsene und Kinder beziehungsweise nach Alter aufschlüsseln. Auch die Anzahl der Schwangeren sowie der Impfstatus und nach Möglichkeit die Virusvariante sollen die Krankenhäuser weitergeben.

Zudem soll die sogenannten Surveillance-Verordnung bis Ende September 2022 verlängert werden. Sie regelt die Genomsequenzierung, um einen Überblick über die in Deutschland zirkulierenden Varianten des Coronavirus zu bekommen.

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