BPhD und ABDA fordern Anpassung der Approbationsordnung |
Carolin Lang |
22.04.2020 18:18 Uhr |
Die SARS-CoV-2 Pandemie stellt auch die Universitäten vor Herausforderungen. Viele Veranstaltungen werden nun digital abgehalten. Beim Pharmaziestudium ist das durch den hohen Anteil an praktischen Veranstaltung nicht ganz leicht. / Foto: Adobe Stock / animaflora
Mit seiner Stellungnahme reagiert der Bundesverband auf den Entwurf des zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung. Dieses sieht zwar eine Anpassung der zahnärztlichen Approbationsordnung vor, aber nicht die der pharmazeutischen Ausbildung.
Bereits Anfang April hatte sich der BPhD in einer Sonderstellungnahme für eine temporäre Änderung der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) in Epidemie-Zeiten ausgesprochen. Zuletzt fanden die Forderungen Zuspruch in einer gemeinsamen Pressemittelung der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie (KFPharm) und der Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG).
Die vom BPhD vorgebrachten Lösungsansätze fänden im neuen Gesetzesentwurf allerdings keine Beachtung, heißt es nun. Daher fordern sie mit Nachdruck eine Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und der AAppO im Sinne ihres erfolgten Vorschlags. »Eine solche temporäre Änderung ist aus unserer Sicht zwingend notwendig.« Durch die endemische Lage bedingte Verzögerungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb würden auch eine unmittelbare Gefährdung für die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln und qualifizierter pharmazeutischer Beratung bedeuten, heißt es weiter.
Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat sich in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zum Thema Approbationsordnung geäußert. Sie fordern ebenfalls eine zur ärztlichen und zahnärztlichen Ausbildung analoge Regelung für die Ausbildung der Apotheker. Diese soll im Bedarfsfall die nötige Flexibilität bei der Anpassung der Ausbildungsinhalte ermöglichen.
Da die in der Approbationsordnung vorgeschriebenen Praktika derzeit nicht oder nur bedingt durchgeführt werden könnten, werde es schwierig bis unmöglich werden, dass die Studierenden die Ausbildung in der vorgesehenen Zeit abschließen, heißt es. Zusätzlich warnt der Dachverband, dass es aufgrund begrenzter Laborplätze zu einem »Rückstau« bei den nachfolgenden Semestern kommen könnte, sodass auch diese ihre Ausbildung unter Umständen nicht in der vorgesehenen Zeit beenden würden.
Die ABDA hält eine Erweiterung des IfSG daher für dringend notwendig, um die Ausbildung in der momentanen Situation entsprechend anpassen zu können. Nur so könnten alternative Lehrformate angeboten werden und der Anteil praktikumsbegleitender Seminare gemäß Anlage 1 der Approbationsordnung erhöht werden. »Dies würde die Situation an den Universitäten deutlich entspannen, und es den Studierenden ermöglichen, das Studium in der vorgesehenen Zeit zu absolvieren.«