BMWi gibt Hilfestellung |
Jennifer Evans |
10.12.2018 09:50 Uhr |
Wie werden sensible Daten richtig gesichert? Das Bundeswirtschaftsministerium gibt nun Tipps. Foto: Fotolia/Jakub Krechowicz
Für viele Unternehmen ist oft nicht klar, ob sie die datenschutzrechtlichen Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Praxis richtig anwenden. Die Verordnung hat in Europa das Datenschutzniveau vereinheitlicht, damit für die Bürger transparenter wird, wo und wie ihre Daten verarbeitet werden. Sie gilt seit Mai 2018.
Das BMWi hat sich nun zur Aufgabe gemacht, den Umgang mit der Verordnung zu erleichtern, damit die Unternehmen das erforderliche Schutzniveau bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten gewährleisten können. Außerdem wolle das Ministerium zeigen, dass erhöhte Datenschutz-Standards digitale Innovationen in der Gesundheitswirtschaft nicht hemmen müssten, heißt es.
Die Orientierungshilfe ist nach Angaben des BMWI mit Unternehmen aus der Digitalwirtschaft sowie Datenschutzexperten abgestimmt. Demnach gibt sie zugleich Überblick über die rechtlichen Anforderungen und informiert außerdem über spezielle Bereiche, wie beispielsweise die automatisierte Entscheidungsfindung, Big-Data-Anwendungen und die Entwicklung von Apps. Außerdem sind Darstellungen, Checklisten und Musterformulare von Behörden und Verbänden frei erhältlich.