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Grippe-Impfstoff

BMG will Sonderregeln für Hochdosis-Impfstoffe verlängern

Obwohl für Über-60-Jährige eigentlich nur der Einsatz von Hochdosis-Grippeimpfstoffen vorgesehen ist, ermöglicht eine Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium eine flexiblere Handhabung. Diese Sonderregeln sollen nun um ein Jahr, bis Ende März 2023, verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf vor.
Charlotte Kurz
16.02.2022  10:44 Uhr
BMG will Sonderregeln für Hochdosis-Impfstoffe verlängern

Noch ist die aktuelle Grippesaison nicht ganz vorbei, schon müssen sich Apothekerinnen und Ärzte bald wieder Gedanken um die nächste Bestellung für die kommende Influenzasaison 2022/2023 machen. Bislang mussten die Impfstoff-Bestellungen meist bis Mitte oder Ende März erfolgt sein, davon ist auch dieses Jahr wieder auszugehen. Auf der Grundlage der Bestellung planen die Pharma-Unternehmen dann die Herstellung der Impfstoffe für die nächste Saison.

Dabei gilt es gerade für Apotheker bestimmte Impfstoff-Präparate auszuwählen und mögliche Bedarfe schon jetzt abzuschätzen. Für Senioren ab 60 Jahren ist laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO)  ein Hochdosis-Grippeimpfstoff vorgesehen. In dieser Grippesaison 2021/2022 gab es hier allerdings nur einen solchen Impfstoff auf dem Markt: Efluelda® von Sanofi.

Damit auch Über-60-Jährige dennoch flächendeckend geimpft werden konnten und nicht von möglichen Lieferengpässen betroffen waren, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergangenen März eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern erlassen. Damit regelte das BMG, dass alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, im Rahmen der Verfügbarkeit auch Anspruch auf einen anderen »inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff« haben. Diese Verordnung tritt allerdings am 31. März 2022 außer Kraft. Tatsächlich gab es in dieser Saison anfangs Wartelisten für die Hochdosis-Vakzine, alles in allem gab es aber ausreichend Impfstoff.

Jetzt will das BMG diese Verordnung um ein Jahr verlängern. Der PZ liegt ein entsprechender Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern vor. Konkret soll demnach die Verordnung bis zum 31. März 2023 gelten. Das BMG begründet dies damit, dass die Sicherstellung der Versorgung der Über-60-Jährigen allein mit einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff wegen möglicher Produktions- und Versorgungsprobleme nicht gewährleistet werden kann. Damit soll diese Gruppe auch Anspruch auf »inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination haben«. Dies sei auch weiterhin im Hinblick auf die dynamische Pandemiesituation wichtig.

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