BMG will Sonderregeln für Hochdosis-Impfstoffe verlängern |
Auch in der nächsten Grippe-Saison soll der Einsatz von Impfstoffen bei Über-60-Jährigen flexibel gehandhabt werden, um möglichen Lieferengpässen vorzubeugen. Das sieht ein Verordnungsentwurf aus dem BMG vor. / Foto: Getty Images/Luis Alvarez
Noch ist die aktuelle Grippesaison nicht ganz vorbei, schon müssen sich Apothekerinnen und Ärzte bald wieder Gedanken um die nächste Bestellung für die kommende Influenzasaison 2022/2023 machen. Bislang mussten die Impfstoff-Bestellungen meist bis Mitte oder Ende März erfolgt sein, davon ist auch dieses Jahr wieder auszugehen. Auf der Grundlage der Bestellung planen die Pharma-Unternehmen dann die Herstellung der Impfstoffe für die nächste Saison.
Dabei gilt es gerade für Apotheker bestimmte Impfstoff-Präparate auszuwählen und mögliche Bedarfe schon jetzt abzuschätzen. Für Senioren ab 60 Jahren ist laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein Hochdosis-Grippeimpfstoff vorgesehen. In dieser Grippesaison 2021/2022 gab es hier allerdings nur einen solchen Impfstoff auf dem Markt: Efluelda® von Sanofi.
Damit auch Über-60-Jährige dennoch flächendeckend geimpft werden konnten und nicht von möglichen Lieferengpässen betroffen waren, hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vergangenen März eine Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern erlassen. Damit regelte das BMG, dass alle Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, im Rahmen der Verfügbarkeit auch Anspruch auf einen anderen »inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff« haben. Diese Verordnung tritt allerdings am 31. März 2022 außer Kraft. Tatsächlich gab es in dieser Saison anfangs Wartelisten für die Hochdosis-Vakzine, alles in allem gab es aber ausreichend Impfstoff.
Jetzt will das BMG diese Verordnung um ein Jahr verlängern. Der PZ liegt ein entsprechender Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen Influenza und Masern vor. Konkret soll demnach die Verordnung bis zum 31. März 2023 gelten. Das BMG begründet dies damit, dass die Sicherstellung der Versorgung der Über-60-Jährigen allein mit einem Influenza-Hochdosis-Impfstoff wegen möglicher Produktions- und Versorgungsprobleme nicht gewährleistet werden kann. Damit soll diese Gruppe auch Anspruch auf »inaktivierte, quadrivalente Influenza-Impfstoffe mit aktueller von der Weltgesundheitsorganisation empfohlener Antigenkombination haben«. Dies sei auch weiterhin im Hinblick auf die dynamische Pandemiesituation wichtig.
Noch im September 2021 hatte das BMG nicht vorgehabt, diese Sonderregelung zu verlängern. Hintergrund war vermutlich eine Ankündigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der eine Verlängerung der Sonderregel überflüssig machen könnte. Der G-BA hatte im August 2021 eine Leitlinie für den Umgang mit Impfstoff-Engpässen erarbeitet und ist damit einer Empfehlung der STIKO gefolgt. In bestimmten Fällen von Nichtlieferbarkeit können Ärzte auch auf andere Impfstoffe ausweichen, auch wenn die Präparate teurer sind. Bislang stehen Hochdosis-Grippevakzinen wie Efluelda aber noch nicht auf dieser Liste der Alternativen. Nun hat sich das BMG unter der neuen Hausleitung von Professor Karl Lauterbach (SPD) aber offenbar entschieden, diese Verordnung nochmals zu verlängern.
Mit der Verlängerung der Verordnung wird zudem sichergestellt, dass die Kosten für eine zweite Schutzimpfung gegen Masern bei Personen, die etwa in einer Unterkunft für Geflüchtete oder in einer Gemeinschaftseinrichtung wohnen, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterhin übernommen werden. Diese zweite Impfung ist für einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern erforderlich. Durch die Verlängerung der Verordnung und der Kostenübernahme der Masernimpfstoffe entstehen der GKV Ausgaben in Höhe von etwa 20 Millionen Euro, prognostiziert das BMG.