BMG will Sonderregeln für Hochdosis-Impfstoffe verlängern |
Noch im September 2021 hatte das BMG nicht vorgehabt, diese Sonderregelung zu verlängern. Hintergrund war vermutlich eine Ankündigung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der eine Verlängerung der Sonderregel überflüssig machen könnte. Der G-BA hatte im August 2021 eine Leitlinie für den Umgang mit Impfstoff-Engpässen erarbeitet und ist damit einer Empfehlung der STIKO gefolgt. In bestimmten Fällen von Nichtlieferbarkeit können Ärzte auch auf andere Impfstoffe ausweichen, auch wenn die Präparate teurer sind. Bislang stehen Hochdosis-Grippevakzinen wie Efluelda aber noch nicht auf dieser Liste der Alternativen. Nun hat sich das BMG unter der neuen Hausleitung von Professor Karl Lauterbach (SPD) aber offenbar entschieden, diese Verordnung nochmals zu verlängern.
Mit der Verlängerung der Verordnung wird zudem sichergestellt, dass die Kosten für eine zweite Schutzimpfung gegen Masern bei Personen, die etwa in einer Unterkunft für Geflüchtete oder in einer Gemeinschaftseinrichtung wohnen, von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiterhin übernommen werden. Diese zweite Impfung ist für einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern erforderlich. Durch die Verlängerung der Verordnung und der Kostenübernahme der Masernimpfstoffe entstehen der GKV Ausgaben in Höhe von etwa 20 Millionen Euro, prognostiziert das BMG.