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Lieferengpässe

BMG prüft neue Bevorratungspflichten für Apotheken

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) prüft derzeit neue Bevorratungspflichten – auch für Apotheker – um den Arzneimittel-Lieferengpässen entgegenzuwirken. Auch die niedrigen Generika-Preise könnten politisch aufgegriffen werden. Dies wurde bei einer Veranstaltung des Hauptstadtkongresses 2022 zum Thema Lieferengpässe deutlich.
Melanie Höhn
27.06.2022  16:30 Uhr
BMG prüft neue Bevorratungspflichten für Apotheken

Das BMG bereitet neben dem bereits erwarteten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz derzeit Maßnahmen vor, um die Arzneimittelversorgungssicherheit zu verbessern, sagte Thomas Müller, Leiter der Abteilung 1 »Arzneimittel, Medizinprodukte und Biotechnologie« im BMG beim diesjährigen Hauptstadtkongress. Die Vermeidung von Lieferengpässen sei sowohl im Koalitionsvertrag als auch auf EU-Ebene ein wichtiges Thema.

Einerseits wolle das BMG das Thema Bevorratung angehen: »Es löst das Problem nicht an der Wurzel, aber es ist eben in einer global unsicheren Welt eine vernünftige Maßnahme, um vorübergehende Liefereinschränkungen zu überstehen«, so Müller. Derzeit werde daher geprüft, ob alle Teilnehmer der Logistikkette – Industrie, Großhandel, Krankenhäuser, Apotheken – verpflichtet werden könnten, bestimmte Vorhaltungen bei kritischen Arzneimitteln zu verbessern. »Ich setze da auch auf Lerneffekte, die schon von alleine kommen und gehe davon aus, dass viele Apotheken schon auch jetzt – gerade in Krankenhäusern – reagieren«, erklärte Müller. An dieser Stelle wolle das BMG noch einmal regulatorisch nachbessern.

Klar ist: Schon jetzt haben Apothekenleiter nach Paragraf 15 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bestimmte Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche entspricht. Doch offenbar plant das BMG, diese Bevorratungspflicht auszuweiten. Welche Arzneimittelgruppen beziehungsweise Indikationsgebiete hinzukommen könnten, ließ Müller allerdings offen.

Diversifizierung bei Rabattverträgen

Des Weiteren wolle das BMG bei den Beschaffungsmaßnahmen prüfen, ob ein »Kriterium der Diversifizierung« eingeführt werde. Im Vergaberecht bei den Rabattverträgen sei dies sehr schwierig, weil Deutschland bisher noch mehr exportiere als dass es importiere. Zudem sei es politisch schwierig zu sagen, dass man beispielsweise keine Arzneimittel mehr aus China wolle. »Das was wir anstreben, ist eine Diversifizierungsvorgabe, das heißt, dass bei Vergaben und bei Beschaffung Lose gebildet werden müssen mit bestimmten Größenordnungen und diese müssen dann in unterschiedlichen Regionen beschafft werden«, erklärte Müller. Beides – Lagerhaltung und Diversifizierung der Beschaffung – werde auch zu höheren Kosten führen als bisher. Es sei angesichts des bestehenden GKV-Defizits zu prüfen, inwieweit dies verkraftet werden könne.

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